Brauberechtigtes Wohnhaus mit Brauhaus unter einem Dache, mit einem Kuhstall, einem Schafstall und einem Hintergebäude in der Brandenburger Str. 20 und einem Budenhaus hinter der Mauer. (Brandenburger 50 und Mauerstr. 1)
1823 1. Schmiedemeister Christian Gottlob Kalisch
2. Witwe Johanne Sophie geb. Domitzsch für 998 Thaler geerbt.
1856 Müller Christian Heßler
1875 Friedrich Wilhelm Hesler
1889 das minderjährige Fräulein Emma Hesler
„Weintraube“ – Emil Richter hatte drei Söhne, Paul übernimmt die Gaststätte, heiratet Trudchen (Walter leitet die Mitropa-Gaststätte am Bahnhof, Willi übernahm einige Zeit das Schützenhaus Belzig (vorher war Trittel, blieb jedoch Inhaber der Weintraube)
Gebäudeleitblatt 1954
Straße der Einheit 106 und Mauerstr. 19
Grundstückseigentümer Richter, Emma geb. Heßler
Ant. a. Best. Nr. 280
Grundbuch 1 Nr. 20
a) Wh. m. Seitenflügel u. Ab. , b) Wh., c) St. m. Remise, d) St., e) St. m. Ab., f) Ab.
Straße der Einheit 26 (Brandenburger Straße 50)
Ursprünglich ein Kolonialwarengeschäft, dann auf Ratsbeschluss Herberge für Handwerksburschen, weiterhin Gaststätte ( Weintraube ), kurz nach der Wende, 01. September 1990 wurde hier ein Blumengeschäft eröffnet (Blumenhaus Sigrid Hey). Februar 1975 übernahm der Konsum die Gaststätte von Paul Richter. Am 01. Februar wird die rekonstruierte Konsumgaststätte „Zur Weintraube“ wieder eröffnet. 1927 Besitzer Emil Richter.
Ein brauberechtigtes Haus mit Brauhaus, Seitengebäude, Stall, Scheune vor dem Brandenburger Tore, Brandenburger Str. 18 (später 48), auch Adolf-H.-Str. 104) heute Straße der Einheit 30
(später Gasthof mit Ausspanne Anton Jäger „Stadtmitte“)
Bürgermeister Johann Friedrich Liefenberg
1822 kauft es Kaufmann Heinrich Christoph Hollmann für 2000 Thaler (+ 08.05.1830)
1830 Übernimmt als Alleinerbe der Bruder des Obigen, Amtmann Christian Friedrich Hollmann und verkauft es weiter an:
1830 Kaufmann Johann Gustav Serno kaufte das Grundstück mit Kabel und Garten von Amtmann Hollmann für 2200 Thaler.
In der Nacht vom 2. zum 3. März d. J. sind aus dem in der Brandenburger Strasse sub. Nr. 18 hierselbst belegenen Wohnhause mittels gewaltsamen Diebstahls
1) am krossierenden Münzen: 50 bis 60 Taler, und zwar ungefähr in Zweitalerstücken 16 Thlr., in Eindrittelstücken 4 Thlr., in Einsechstelstücken 10 Thlr, in Einzwölftelstücken einige Taler, einige Silbergroschen und in Eintalerstücken der Rest,
2) an silbernen Schaustücken sechs bis acht Stücke, unter welchem a) eine Gedenkmünze auf das scheidene Jahrhundert mit dem Bilde des Todes als Sensenmann mit der Umschrift: „Alles vergeht“, auf der Kehrseite die Fortsetzung mit den Worten: „nur die Lieb zu guten Menschen nicht“, b) ein Schaustücke in Größe eines Preußischen Guldens, auf der einen Seite das Bild Friedrich II., auf der andern die Schlacht bei Prag mit einem lateinischen Denkspruch, c) mehrere kleine gehenkelte Silberstücke in der Größe eines halben Silbergroschens, auf der einen Seite mit der Siegesgöttin, auf der anderen die Worte: „Schlacht bei Lübnitz und Hagelberg 1813“
3) eine Filetbörse von gelb und blauer Seide mit einem alten verborgenen Dukaten, zwei Eindrittelstücken und einem russischen Silberstück von ungefährem Werte eines Talers, entwendet worden.
Wir fordern jeden, der von den gestohlenen Gegenständen Kenntnis erhält, oder etwas in Erfahrung bringt, was zur Ermittlung und Überführung der Täter dienen könnte, auf, davon ungesäumte Anzeige zu leisten.
Belzig, den 4. März 1842. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
1849 Kauft Kaufmann Wilhelm Görisch für 2000 Thaler
1857 Friedrich Wilhelm Görisch vom Vater (versichert mit 2400 Thaler)
1892 Kaufmann Karl Friedrich Wilhelm Görisch [* 17.04.1847, + 16.06.1919)
1898 Witwe Hedwig Görisch geb. Habedank
1920 Kaufmann Else Jäger geb. Wesing
Gebäudeleitblatt 1954
Straße der Einheit 104
Grundstückseigentümer Jäger, Else geb. Wesing. 1954 Eigentum des Volkes (Rechtsträger)
Ant. a. Best. Nr. 280
Grundbuch 1 Nr. 18
a) Wh. m. Seitenflügel u. Ab. , b) Seitengb., c) St.
Straße der Einheit 30 (Brandenburger Straße 48), (Adolf Hitler Strasse 104) Ehemals Kaufladen mit Lokal und Ausspannung Anton Jäger, 1945 Sowjetisches Offizierskasino. Ehemals Hotel Stadt Mitte (DDR – Zeit), dann Pizzaria Valentino, jetzt Pizzeria San Marino. Anfang Oktober 1970 Beginn Rekonstruktion der HOG „Stadtmitte“. Einweihung September 1971. 1984 Renovierung des Hotels, Neueröffnung 30. März 1984. 20. Dezember 1997 Brand im Restaurant Valentino. 11.01.1947 Wohnhausbrand in der Gaststätte Jäger
In diesem Jahr trat vermehrt die Pest auf, so das mehre Buß- und Betttage abgehalten wurden. Durch die Pest wurde der der Gallus-Markt in Sandberg, vom Sandberger Krug bis zur Schäferei, abgehalten, da die Krämer nicht in die Stadt durften.
1813
Gastwirt Friedrich Vocke kauft das Grundstück von seiner Mutter für 1100 Thaler
Gasthofsverkauf
Ich beabsichtige, meine auf der Vorstadt Sandberg gelegenen Gasthof, zur grünen Tanne genannt, mit den dazugehörigen Hinter- und Seitengebäuden, Stallungen, Scheunen, einem schönen Obst- und Gemüsegarten hinter dem Hause, und circa 65 Magdeburger Morgen Ackerland bester Roggen- und Gerstenboden, einer zweischürigen Wiese, dem zu Betrieb dieser Ackerwirtschaft gehörigen toten und lebenden Inventario, für den billigen Preise von 6000 Thlr. Bei einer baaren Anzahlung von 3000 Thlr. zu verkaufen. Kauflustige wollen sich gefälligst in potofreien Briefen an mich wenden, oder sich sogleich hierher bemühen, und sich von Allem überzeugen. Kreisstadt Belzig, den 25. Juli 1842 F. Vocke, Gasthofbesitzer zur grünen Tanne.
1845 Müller Franz Louis Vocke kauft das Grundstück
1854 Tischlermeister, Holzhändler und Gastwirt Gottfried Heinrich kauft das Grundstück für 2600 Thaler und Altenteil
1857 Ferdinand Schroeder kauft von Gastwirt Heinrich das Grundstück für 2800 Thaler
1875 Witwe Friederike Schroeder erwirbt laut Rezess das Grundstück.
1899 erwirbt die uneheliche Hulda Schroeder den Besitz
Vor1900 gab es nur das Vorderhaus und Stallungen. Hinter dem Grundstück befand sich eine Gärtnerei.
1902 wurde der Saal angebaut. Dieser Saal wurde u. a. für Kinoveranstaltungen bis Mitte der 50ziger Jahre genutzt.
1902 Gastwirt Fritz Thiele
1948 Gastwirt Fritz Thiele wird auf Grund des notariellen Erlasses vom 29. Dezember 1945 als Besitzer eingetragen. Nach den Tode von Fritz Thiele (1976) wurde die Gaststätte von seiner Frau bis etwa 1982 weitergeführt, danach wurde die Gaststätte von der HO weitergeführt. Nach der Wende übernahm die Tochter von Fritz Thiele, Brigitte das Anwesen und betreibt die Gaststätte mit Ihren Mann.
Kirchenbucheinträge
* 14.12.1651 Tochter des Krügers Andreas Dehne aus Sandberg, Maria
* 24.07.1655 Sohn des Sandberger Krügers Andreas Dehne, Galle. TP. Anna, Tochter des Töpfer Jakob Dehne.
°° 18.10.1666 Bürger, Stell- und Radmacher Christoph Stuhlmann mit der Tochter des Krügers Andreas Dehne in Sandberg, Marie
+ 13.06.1672 Andreas Dehne, Krüger aus Sandberg
°° 01.10.1677 Töpfergeselle und Krüger Galle Dehne aus Sandberg mit Anna Elisabeth Nirmßen, Witwe des Hufschmieds Martin Kemnitzer
* 17.09.1678 Sohn des Sandberger Krügers Galle Dehne, Andreas
* 31.08.1680 Tochter des Sandberger Krügers, Galle Dehne, Anna Elisabeth
* 20.04.1683 Tochter des Sandberger Krüger Galle Dehne, Anna Catharina
* 05.04.1686 Sohn des Krügers in Sandberg Galle Dehne, Christoph
+ 03.06.1687 Sohn des Töpfers und Krügers in Sandberg Galle Dehne, Christoph
* 09.05.1688 Sohn des Sandberger Krügers Galle Dehne, Johann Michael
* 09.04.1693 Sohn des Krügers Galle Dehne in Sandberg, Hans Friedrich
+ 13.08.1693 Sohn des Krügers Galle Dehne, Hans Friedrich
°° 12.09.1694 Bürger Martin Fickel mit Anna Elisabeth, der Tochter des Krügers Galle Dehne aus Sandberg.
+ 02.12.1694 Gastwirt Galle Dehne auf dem Bricciusfriedhof
°° 28.11.1695 der Sandberger Gastwirt Michael Senst, gebürtig aus Lütte, mit der Witwe des Gastwirts Galle Dehne, Anne Elisabeth
* 29.09.1696 Tochter des Sandberger Krügers Michael Senst, Anna Maria Elisabeth
* 10.05.1699 Sohn des Sandberger Gastwirt Michael Senst, Georg Michael
+ 16.05.1699 Sohn des Sandberger Gastwirt Michael Senst, Georg Michael
°° 15.11.1700 Bürger Andreas Senst mit der nachgelassenen Tochter des Gastwirts Galle Dehne aus Sandberg, Anna Catharina
+ 10.01.1709 Ehefrau des Gastwirts und Gerichtsschöppen in Sandberg Michael Senst, Anna Elisabeth
°° 29.10.1709 Gastwirt und Gerichtsschöppe Michael Senst in Sandberg mit Catharina, Tochter des Landschulzen in Schwanebeck Andreas Thiele
* 01.04.1711 Sohn des Gastwirts und Gerichtsschöppen in Sandberg, Michael Senst, Michael
+ 03.04.1711 Sohn des Michael Senst, Krüger in Sandberg (hat nur 9 Stunden gelebt)
°° 24.11.1712 Bürger, Brauer und Fleischhauer David Bergemann mit Anna Maria Elisabeth, Tochter des Gastwirts und Gerichtsschöppen in Sandberg Michael Senst.
+ 13.01.1715 Gastwirt in Sandberg, Schöppe beim hießigen Königl. Amt, Michael Senst, 48 Jahre alt
* 25.01.1715 Tochter des Sandberger Krügers Michel Senst, Maria Catharina
+ 03.03.1715 Tochter des Sandberger Krügers Michael Senst, Maria Catharina
°° 30.01.1716 Bürger und Gastwirt Christoph Körnick (Henicke) mit der Witwe des Gastwirts Michael Senst, Catharina Senst
1798 Johanna Christiana Vocke
°° 16.05.1805 der ehemalige Pachtinhaber des Massuthschen Ritterguts in Sandberg, Witwer Johann Gotthelf Müller, mit Johanna Christiana, Witwe des Bürgers, Schlossermeisters und Gastgebers in Sandberg Johann Gottfried Vocke.
* 06.09.1805 Sohn des Johann Peter Müller, Pächter des Oppischen Gutes, und der Maria Christiana, Johann Friedrich (T. 07.09.1805) TP. Johanna Christiana, Ehefrau des Bürgers und Gastgebers in Sandberg Johann Gotthelf Müller.
15.12.1805 TP. Johann Gotthelf Müller Bürger und Gastwirt in Sandberg.
09.07.1807 TP. Johanna Christiana, Ehefrau des Gastwirts in Sandberg Johann Gotthelf Müller.
Aufgebot 2. Ephi. 1807 Johann Peter brauberechtigter Bürger und Gastwirt in Roßlau, einziger Sohn des Gotthelf Müller Gastwirt in Sandberg, und Sophia Garlatta, Tochter des brauberechtigten Bürgers, Sattlers und Gastwirts Friedrich Weyda in Roßlau. Heirat in Roßlau.
11.12.1807 TP. Johann Gotthelf Müller Bürger und Gastwirt im Gasthof in Sandberg.
+ 20.03.1808 Gastwirt Johann Gotthelf Müller. 53 J. 3 M. Lebte 20 J. In I. Ehe, 3 J. in II. Ehe. Hinterlässt Witwe, 1 Sohn und 2 Stiefkinder.
16.10.1808 TP. Johanna Christiana, Witwe des Gastwirts Johann Gotthelf Müller in Sandberg.
03.04.1808 TP. Johanna Christiana, Witwe des Gastwirts Johann Gotthelf Müller in Sandberg.
19.02.1810 TP. Johanna Christiana, Witwe des Gastwirts Johann Gotthelf Müller in Sandberg.
12.07.1811 Johanna Christiana, Witwe des Gastwirts Johann Gotthelf Müller in Sandberg.
21.03.1812 Johanna Christiana, Witwe des Gastwirts Johann Gotthelf Müller in Sandberg.
* 23.04.1813 Christiana Sophia, uneheliche Tochter der Johanna Sophia Görisch, Tochter des Bürgers und Weißbäckers Johann Gottfried Görisch. Als Vater wird angegeben der Kupferschmied Johann Gottlob Vocke, Sohn des ehemalige Gastwirt Johann Gottfried Vocke in Sandberg.
+ 21.05.1814 Johanna Christiana, Witwe des Gastwirts Johann Gotthelf Müller in Sandberg.
Aufgebot 8 – 10. 1815 Trinitais. Bürger und Gastwirt Johann Friedrich Vocke in Sandberg, hinterlassener Sohn des Schlossermeisters und Gastwirts Johann Gottfried Vocke einziger Sohn zweiter Ehe und Stiefsohn des verstorbenen Gastwirts Johann Gotthelf Müller in Sandberg, mit Johanna Henrietta, nachgelassene Tochter des Eigenthums-, Mahl- und Schneidemüllers Johann Friedrich Lieben auf der Badewitzer Zollmühle und hinterlassene Stieftochter des Mahl- und Schneidemüllers Gottlieb Siegmund Hamann von der Badewitzer Zollmühle. (Heirat ausserhalb)
* 20.10.1816 Friedrich Ferdinand, Sohn des Bürgers und Gastwirts Johann Friedrich Vocke in Sandberg und der Johanna Henrietta geb. Lieben. TP. Henrietta, Witwe des Badewitzer Müllers Johann Friedrich Lieben. Johann Gottlieb Müller Gastwirt in Roslau.
* 07.01.1818 Christiane Rosalie, Tochter des Bürgers und Gastwirts Johann Friedrich Vocke in Sandberg und der Johanna Henrietta geb. Lieben. + 13.01.1818
°° 23.09.1819 der brauberechtigte Bürger und Tuchfabrikant Johann Karl Wendel (22 J.), Sohn des Johann Gottlob Wendel, mit Johanna Christiana (28 J.), weiland Herrn Johann Gottfried Vocke gewesenen Bürgers und Schlossermeisters auch Gastgeber im Gasthof “Zur grünen Tanne” in Sandberg hinterlassene Tochter zweiter Ehe und weiland Herrn Gottlieb Müller gewesener Gastgeber im Gasthof „Zur grünen Tanne“ Sandberg vor Belzig, Stief- und Pflegetochter.
* 06.07.1844 Ferdinand Rudolph, Sohn des Schutzverwandten und Nadlers Friedrich Ferdinand Vocke und der Augusta Wilhelmina geb. Haberland. (T. 25.07.1844) TP. Johann Friedrich Vocke Gastwirt in Sandberg.
+ 03.02.1847 Wilhelmine Emma, Tochter des Bürgers und Nadlers Friedrich Ferdinand Vocke und der Augusta Wilhelmina geb. Haberland. 1J. 2 M. 17 T.
* 01.12.1847 Ferdinand Richard, Sohn des Bürgers und Nadlers Friedrich Ferdinand Vocke und der Augusta Wilhelmina geb. Haberland. TP. Franz Louis Vocke Gastwirt in Sandberg.
+ 20.07.1851 Karl Wilhelm, Sohn des Gasthofbesitzers Franz Louis Vocke und der Johanna Charlotta geb. Puls. 10 M. 22 T.
°° 04.12.1851 Bürger und Bäcker Karl Friedrich Vocke in Brandenburg (32 11/12 J.), Sohn des Gasthofbesitzers Johann Friedrich Vocke in Sandberg, mit Johanne Karoline Wilhelmine Emilie (23 7/12 J.), Tochter des Mühlenbesitzers Johann Friedrich Jäger in Belzig.
°° 26.03.1852 Kaufmann Albert Julius Rehaus aus Lehnin (30 6/12 J.), Sohn des Königlichen Botenmeisters am Kreisgericht zu Brandenburg Christian Gottlieb Rehaus, mit Karoline Marie (24 8/12 J.), Tochter des Gasthofbesitzers Johann Friedrich Vocke in Sandberg.
* 22.01.1858 Gastwirt und Kunstgärtner Friedrich Ferdinand Schröder ein Sohn.
* 06.10.1861 Gastwirt und Kunstgärtner Friedrich Ferdinand Schröder ein Sohn.
Der Gasthof zum Goldenen Anker wurde durch den Stadtkämmerer Friedrich 1817 eröffnet.
Grundbuchblatt 308
Gasthof zum Goldenen Anker vor dem Brandenburger Tore Nr. 52 b, mit einem Wohngebäude, einem Zwischengebäude mit Tanzsaal, Ställen, Hausgarten, eine Scheune,
zusammen ein Magdeburger Morgen und 48 Ruthen Fläche, Brandenburger Str. 52 b, Acker und Wiese an der Chaussee nach Brandenburg
1819 Ratskämmerer Friedrich
um 1829 Seifensieder und Gastwirt Christian Gottfried Heyne
1829 Fuhrmann Andreas Senst kauft es im Wege einer gesetzlich durchgeführten Dismembration für 2700 Thaler, versichert mit 1750 Thaler, 1831 auf 2400 Thaler erhöht.
1840 zahlt Johann Gottlieb Senst für den Besitz und eine halb Hufe Landungen an seinen Vater 1700 Thaler. Davon verkauft er einen Bauplan für 237 Thaler an den Privatsekretär Hennig.
1853 kauft es ohne Wertangabe der Amtmann Christian Friedrich Böhm.
1856 hat sein Sohn, der Oeconom Adolph Friedrich Wilhelm Böhm es vom Amtmann für 7500 Thaler und Altenteil
1876 erbt laut Testament die Witwe Henriette Pauline Boehm geb. Kühne
1878 Kaufmann und Gastwirt Carl Regling,
1879 wird schuldenhalber die notwendige Subhastion eingeleitet
1880 nach Adjudikationsbescheid und Kaufgeldverhandlungen erwarb es Hüfner Gottfried Tributh zu Trebitz
1880 Wilhelm Kirsten Belzig
1903 Gastwirt Paul Kirsten, mit Altenteil für den Vorbesitzer und dessen Ehefrau Auguste geb. Poppenberg, Wohnung- und Unterhaltungsrecht für Fräulein Clara Kirsten
Besitzer:
Johann Wilhelm Friedrich 7/ 315
Ratskämmer, Kollaborateur und Küster zu St. Bricci in Belzig
* 1752
† 06.05.1819, 66 J. 5 M. 13 T.
°° Johanna Sophie Wilhelmine Lichtenberg (* 19.10.1764, + 23.01.1836 Wittenberg, 71 J. 3 M. 4 T.)
Kinder (2 T. 1 S.)
Carl Wilhelm °° 18.10.1810 in Niemegk mit Friederike Charlotte Franke, Tochter des Nadlers, Kauf- und Handelsherrn Heinrich Gotthelf Franke in Niemegk
Friederika Wilhelmina °° 1820 den Seifensieder und Gastwirt des Goldenen Ankers in Belzig Christian Gottfried Heyne
Augusta Henrietta * 12.04.1806, † 04.04.1828 (21 J. 11 M. 22 T.)
Christian Gottfried Heyne 9/ 396
Gastwirt, Seifensieder
* Wittenberg
°° 1820 Friederika Wilhelmina Friedrich, Tochter des Lehrers und Ratskämmerers sowie Vorbesitzer des Goldenen Ankers Johann Wilhelm Friedrich in Belzig
Kinder
Henriette Emilie * 31.03.1827, † 10.04.1828 (1 J. 8 T.)
Marie Therese * 08.11.1828
Andreas Senst 9/ 233
Ackermann und Frachtfuhrmann
°° Johanna Magdalena Hennig
Johann Gottlieb Senst 10/ 294
Handarbeiter, Fuhrmann in Sandberg
* 1803, Sohn des Fuhrmanns Johann Gottlieb Senst und der Johanna Magdalena Hennig
°° 10.05.1829 in Belzig Marie Elisabeth Dornburg (* 1804), Tochter des Ackermanns Johann Christoph Dorenburg (Dorenburg) in Sandberg
Kinder
1. Johanne Christiane Friederike * 18.02.1830
2. Caroline * 18.05.1832
3. Johann Gottfried* 09.03.1835 Belzig, † 15.06.1898 Berlin
4. Gottfried Heinrich * 14.12.1837, † 24.02.1839
5. August Heinrich * 30.04.1840, † 27.02.1841 (9 M. 28 T.)
6. Johanne Christiane * 11.08.1842
Christian Friedrich Böhm
Amtmann
Adolph Friedrich Wilhelm Böhm 12/ 267
Gastwirt
+ um 1876
°° Henriette Pauline Kühne
Kinder
Sohn * 30.05.1861
4. Louis August Hermann * 21.10.1867, + 21.08.1871
Carl Regling
Gottfried Tributh
Hüfner in Trebitz
Wilhelm Kirsten 15/ 236
01.08.1882 eröffnete er den Gasthof als Kirstens Hotel, den er später in Hotel Burg Eisenhardt umbenannte
Paul Wilhelm Kirsten 16/ 272
Kinder
Albert * 20.04.1884, + 22.07.1915 (gefallen)
Paul Julis °° 16.08.1903 Anna Scharschmidt
Bekanntmachung
Für die Vermittlung landwirtschaftlicher Beamten, Arbeiter und Dienstboten haben wir in Belzig eine Nebenstelle unseres Arbeitsamtes unter der Bezeichnung „Arbeitsamt = Nebenstelle Belzig“ errichtet und die Verwaltung derselben dem Herrn Gastwirt Kirsten Belzig übertragen.
Wir bringen dieses hiermit zur öffentlichen Kenntnis der landwirtschaftlichen Bevölkerung des betreffenden Bezirks und ersuchen urn rege Benutzung dieser Nebenstelle.
Berlin, den 25. Juni 1900.
Paul Julius Kirsten 20/ 4
°° 16.08.1903 Anna Scharschmidt
Kinder
Paul + 06.02.1905 (7 M.)
Wilhelm
1906
Während des Saalbaus beim Gastwirt Kirsten (Hotel Burg Eisenhardt) kam es zum Streikder Bauarbeiter, sie wollten 5 Pfennig Zulage.
Der Stundenlohn für geradeAusgelernte betrug zurzeit 25 Pfennig und für Maurer 32 Pfennig.
Nach 6. WochenStreik erfolgte eine Einigung auf eine sofortige Zulage von 3 Pfennig.
Über dierestlichen 2 Pfennige sollte Anfang des nächsten Jahres verhandelt werden. Die Einweihung der fertig gestellten Festsäle des Gasthauses erfolgte am 6. Dezember 1906
Wilhelm Kirsten
1936
Anlässlich der Übernahme des Gasthauses „Burg Eisenhardt“ veranstalte ich am Donnerstag, 5. März, abends 8 Uhr einen Ball für alle Bauern und Landwirte des Kreises,
wozu ich hierdurch herzlichst einlade. Wilhelm Kirsten, Hotel „BurgEisenhardt“, Belzig.
Die Familie Kirsten verließ nach 1945 Belzig. Die Gaststätte wurde zum Volkseigentum erklärt.
Nach der Wende, 1990, erwarb die Familie Wust das Hotel mit der Gaststätte.
Die Herstellung des Bieres Die Herstellung von Bier erfolgte ursprünglich im Haushalt, ab Mitte des 19. Jahrhunderts dann in fabrikmäßigen Betrieb.Die Brauerei gliedert sich in das Mälzen (Bereitung des Malzes), die Herstellung der Würze (eigentlicher Brauvorgang) und die Vergärung.Zur Würzezubereitung wird das Malz geschrotet, d.h. auf der Malzmühle zermahlen, und im Sudhaus mit Wasser zur Maische gemischt, gemaischt, wobei Zucker, stickstoffhaltige Abbaustoffe des Eiweißes u. a. als „Extrakt“ in Lösung gehen. Dann läutert man die Lösung, d. h. man entfernt daraus im Läuterbottich die Malzrückstände, die Treber, die als Futter dienen.Hierauf kocht man die Flüssigkeit mit mehr oder weniger Hopfen, der das Bier bitterlich würzt und haltbar und bekömmlicher macht, in der Würz- oder Bierpfanne zur eigentlichen Würze ein.Die Konzentration der Würze ist bei den einzelnen Bierarten verschieden, sie wird in Balling – Graden (° B) angegeben.Man filtert die Hopfenrückstände wieder ab und läßt die Würze im Kühlschiff oder im Kühlapparat abkühlen, wobei das Kühlgeläger, das Trub oder die Trübe, absetzt und sich eine Kruste von Bierstein (hauptsächlich oxal- und phosphorsaurer Kalk) bildet.In den Gärgefäßen versetzt man nun die Würze mit Hefe (Satz, Zeug), diese verwandelt unter Gärung einen Teil des Zuckers der Würze in Alkohol und in schaumgebende Kohlensäure.Bei der älteren Obergärung, wobei die Hefe während ihres Wirkens obenauf schwimmt, entstehen die obergärigen Biere, bei Untergärung, wobei sich die unter geringer Erwärmung am Grund bleibt, die haltbaren untergärigen Biere.Diese Gärung dauert 8 – 10 Tage und wird durch Kühlung gemäßigt, wobei sich die meiste Hefe niederschlägt. Das entstandene Jungbier wird möglichst klar auf Lagerfässer übergehebert (geschlaucht) und soll nach 9- bis 24- tägiger Nachgärung bei offenem Spund und mehrtägigen Liegen mit Spundverschluß fertig sein zum Abziehen auf Frachtfässer (Versandbier) und Flaschen.Nach 3 – 6 Wochen ist das Schankbier, nach mehreren Monaten das Lagerbier trinkfertig.Das fertige Bier enthält im Durchschnitt 1 – 6 % Alkohol, 3 – 13 % Extrastoffe, 0,2 – 0,4 % Kohlensäure.
um 1200 hieß das Bier in der Mark Garlei (aus Gardeleben) oder Klaus, aus Nauen kam das sogenannte Zizenille. Wer trinken Zizenill, muß liegen drei Tage still.
1205
Der Winter war so hart, daß das Bier in den Kellern gefror und nach Gewicht verkauft werden mußte.
Das Bierbrauen und Trinken hatten die Wenden schon von den Mönchen gekannt, und die märkischen Biere wurden durch ganz Deutschland verfahren, ja sie gingen sogar bis England. Ob indessen das Bier schon von Anfang an mit Hopfen gebraut wurde, ist schwer zu entscheiden, doch legten die beiden brandenburgischen Markgrafen Otto und Johann bei Wusterhausen einen großen Hopfengarten an, den sie 1291 der Stadt zum Geschenk machten, wodurch der Anbau desselben merklich gehoben wurde. Aber auch hier waren die Mönche bald genug hinterher, um auch den edlen Gerstensaft ganz und gar ihrem heiligen Gaumen schmackhaft zu machen, das Kathäuser Bier ist hinreichender Beweis, mit welcher Geschicklichkeit sie auch diese Aufgabe zu lösen wußten.
1348
Belziger Bier wurde nachweislich schon 1348 auf der Strata Publika. der Handelsstraße die nach Magdeburg und Zerbst führte, exportiert Bis nach Hamburg und Lübeck rollten die Planwagen mit den Holzfässern.
1380
Hans v. Oppin zu Belcz
Czu Belcz in deme Lande czu Trebegocy das Gericht obir hals und obir hant end den dinst mit allem rechte und 13 ½ Weinscheffel avene, 2 Weinscheffel Hopfen, 2 Scheffel Nüssel, 30 Schillinge zu zinsen, 15 Hühner der Richte l lenpfert und den czendin der in und l Wese (Oppen I. 47)
Haus- und Braustellenverzeichnis nach dem Erbuch des Amtes Belzig (1500)
Lfd Nr.
Familienname
Besitz
Groschen
Pfennige
Bemerkung
1
Hanns Meyßner
Hath eine Bude zu Erbe
21
2
Peter Kopperm
Brauerbe
21
6
3
Peter Börnuth
Brauerbe
42
5
4
Velten Otto
Brauerbe
35
1548 Gores Otto
5
Simon Krüger
Brauerbe
35
6
Lukas Klemmen
Brauerbe
10
2
7
Peter halb Knape
Bude
10
2
8
Die Barthoes Elisßen
Brauerbe
35
9
Lampertus Menz
Brauerbe
30
10
Borius Haße
Brauerbe
42
5
11
Jorg Zimmen
Brauerbe
27
2
12
Andres Baumgarth
Brauerbe
42
1530 Andres Baumgarth, 1547 Wolf Baumgart, Andeas Baumgartner ein Belziger 1555 – 1575 Pfarrer in Lütte (Andeas Bomdart), 1581, 1583, 1606 Andreas Baumgarten (Belziger Bürgermeister) 1581 Sohn
13
Andreas Bloiher
Brauerbe
30
5
14
Hans Mewes
Brauerbe
40
5
1539 Andreas Mewes
15
Peter Ringelhut
Brauerbe
45
5
16
Jacoff Mayne
Brauerbe
50
17
Hans Stolzingk
Brauerbe
30
18
Bertus Blanstorff
Brauerbe
30
19
Hans Woltkenn
Brauerbe
19
2
20
Andreas Bule
Brauerbe
56
1
21
Simon Bodiker
Brauerbe
30
22
Die Bartoldin
Brauerbe
30
6
23
Thews Schults
Brauerbe
31
5
24
Tylo Michel
Brauerbe
35
25
Andreas Radikenn
Brauerbe
21
6
26
Thomas Pfaffendorff
Brauerbe
35
1544 Andreas Papendorf
27
Lucas Bothenn
Brauerbe
25
2
28
Ostereyth
Brauerbe
22
2
29
Hans Wiltkenn
Brauerbe
?
5
30
Andreas Glonemann
Brauerbe
35
1539 Andreas Glonemann, → 1566 Brose Glonemann
31
Jacob Kynn
Bude
6
2
Jacob Müller 1647 Register O. Wiedel
32
Goris Clewitz
Bude
5
33
Simon Zikow
Brauerbe
25
34
Peter Gerharth
Bude am Markt
25
Von der anderen Bude
7
2
35
Galle Vogth
Brauerbe
30
5
36
Fabian Lucht
Brauerbe
23
1
1506 Laurent Lucht in Brück
37
Valten Pfeffer
Brauerbe
22
38
Klaus Matheuß Eckart
Brauerbe
25
39
Gaspar Swan
Brauerbe
20
2
40
Thomas Boltz
Brauerbe
26
Daniel Polz Sohn des späteren Lüsser Pastors Moritz Mauritius Polz und Dorothea Polz, geb.Wolter, wird am Palm-Sonntag in Belzig geboren (um 1555)
41
Nikel Bruckner
Bude
5
42
Veyt Ryetz
Brauerbe
35
43
Andreas Swann
Brauerbe
30
3
44
Gorys Hoffmann
Brauerbe
25
1544 Peter Hoffmann
45
Jacoff Nyendorff
Brauerbe
25
46
Andreas Zymmern
Brauerbe
25
6
1506/ 1550 Thomas Zymmern in Brück
47
Vrban Elis
Brauerbe
23
48
Jacoff Koppe
Brauerbe
32
49
Thewis Switzke
Brauerbe
25
50
Jorys Kynn
Brauerbe
32
51
Andreas Elis
Brauerbe
50
52
Andreas Kempnitz
Bude
9
3
53
Michel Buchholtz
Brauerbe
40
3
54
Thomas Schuster
Brauerbe
21
2
55
Jacoff Myßerer
Brauerbe
Zu zinß 29
1
56
Merten Beyer
Bude
12
3
57
Friedrich Ekarth
Brauerbe
22
5
58
Andreas Leumus
Brauerbe
45
2
59
Klemens Blose
Brauerbe
33
60
Thews Buraw
Brauerbe
35
2
61
Hans Rademacher
Brauerbe
25
62
Peter Nathe
Brauerbe
25
1537 die alte Netin
63
Johan Goltz
Brauerbe
43
3
1534 Erdmann Goltz
64
Simon Senst
Brauerbe
50
65
er benedictus küne
Brauerbe
35
66
Velten Haße
Brauerbe
25
?
67
Peter Bolle
Brauerbe
40
68
Borgkhart Pfeffer
Brauerbe
45
45
69
Thomas Leytz ursula
Brauerbe
31
70
(Hans Terwitz, gestrichen) Felix Trewitz
Brauerbe
51
?
1534 Johannes Trebitz, Andreas Trebitz
71
Andres Grabow
Brauerbe
50
72
Klaus Brunik
Bude
20
6
73
Benedictus Trewitz
Brauerbe
50
2
74
Goris Sasße
Brauerbe
21
1
75
Die Peter Smidith
Brauerbe
32
76
Clemens Bodiker
Brauerbe
25
77
Merten Borgmann
Brauerbe
51
6
Die Stath Beltiz new gebauthe stete die noch frey ßeynnt
78
Fridrich Ekarth
bauth ein naw Bude
9
2
1530 Johannes Eckert
79
Peter Koppen
bauth ein naw Bude
6
1
80
Peter Laurentz
bauth ein naw Bude
10
81
Erton Moller
Ein Bude steth mit ßein mitgesellen
2
82
Hans Pfunth
hat Bude
5
83
Galle Vogt
baut Bude
3
2
84
Steffan Kuhirth
baut Bude
2
2
85
Er Kurth und er Thons
hat Bude
2
2
86
Bule, Zigler, Borgmoller vnd Kynn
bauen eine Bude
7
87
Dictus Trewitz und Kynn
haben brausteth
25
5
88
Frantz Sake
Bude
3
89
Hans Koth
hat eine steth
5
1538, 1544 Hans Koch
90
Moritz Amelang
Breustethe
20
1416 Bastian Amelang
91
Bertus Schuster
er mit ßein geholffen bauen 2 Buden, von jahr
3
92
Jacoff Breuer
1
93
Joris Smeth
3
1534 Jurgen Wullf Schmidt
94
Valten Saße etc
7
95
Er bendictus Gabriel
10 byß vf vorbesserung
96
Paul Zymmern
30
5
97
Stansdorff
5
5
98
Jacoff Schults
10
1534 Joachim Schulz, 1639 Matthias Schulz (Bäcker)
99
Heyße Kynn
25
5
100
Hermann Schults
7
101
Borgmann etc
3
1506 und 1560 in Brück erwähnt
102
Bleße Menz
5
5
103
Goris Zigenbok
10
104
Pastor Ricke
5
5
105
Die Bartholdin
5
106
Dictus Galle
1
1
107
Er Paul Mynne
10
108
Er Lussow
10
Insgesamt: 3 Braustellen, 69 Brauerben
1506
68 Brauerben in Belzig
1511
75 Brauberechtigte haben 96 x gebraut. Für jedes Gebräu mußten sie 11 silberne Groschen Biersteuer (- Zeiße) zahlen, die Zeiße betrug in diesem Jahr 13 Schock 12 Groschen
1516
Ostern 1516 hatte Brück nur 54 Faß Bier gebraut, nur reichlich die Hälfte von Belzig. Von der Biersteuer, 11 Silbergroschen, erhielt der Magistrat der Stadt den vierten Pfennig 99 Faß und eine Tonne Bier in Belzig gebraut 23 Gulden, 13 Groschen und 13 Pfennig Biersteuer Vorrat 728 Faß Bier Weinsteuer l Gulden, 3 Groschen, Branntwein 6 Groschen
1530
Einkommen des Gemeinen Kastens : Einen Gülden 16 gr Pfannen Geld
1531
77 Brauerben
1537
Hans Koch Brauer (1538)
Andres Mewes Brauer (1539)
1542
74 Brauerben (l Hofstätte wüst, l Hofstätte ledig)
1550
75 Brauer
1590
Im ältesten Inventar des Belziger Schlosses steht folgendes: „Im Brauhaus befindet sich das alte Braugefaefs („ist der alten Schöfferin – jedoch dafs das Amt jeder Zeit darinnen zu brauen Macht haben soll aus Gnaden a° 72 gegeben werden“. Interessant ist das Vorhandensein eines Raumes: Weinperfs, worin sich zwei Böse (schlechte) Butten, 1 hölzerner Eimer (Maß), 2 Fässer („darin der Wein geschlagen wird in der Lesezeit“).
Braustreit (Schankgenehmigung) zwischen von Staupitz, Besitzer der Burg Rabenstein, und der Belziger Brauerschaft
1656
Älteste noch vorhandene Brauordnung der Stadt Belzig
in: Domarchiv Brandenburg: Bestand Superintendentur Belzig (Sig. 1241 Lg. Nr. 1404) Mandaten und Generalien Vol I. 1639 – 1743
1690
65 „würkliche“ Brauer
1691
65 Brauer
1702
Kurfürst August der Starke verkauft der Stadt neben den Erbgericht den Bierzoll für 22 Gulden
Veräußerungen im Domänenbereich:
„3. Das Erbgericht, den von jedem außerhalb der Stadt Belzig verfahrenen Faß Bier mit 3 Pfennigen erhobenen Bierzoll und das auf den Belziger Jahrmärkten von den Buden entrichtete Städtegeld für 720 Thaler jährlichen Zins von 15 Thalern 20 Groschen an den Magistrat 1702 (I. Nr. 15 und Loc 37685, Tabelle der veralierten Güter 1702)
Die Statuten der Stadt Belzig von 1702
1. Soll niemand unter der Predigt des Sonntages oder des Feyertages in Bier- und Wein – Häusern, oder aber auf den Spiel – Plätzen betroffen werden, bey Straffe Gefängniß, oder des Hals – Eisens.
2. Wer des Jahrs nicht wenigstens dreymahl das H. Nachtmahl geniesset, soll in dieser Stadt nicht geduldet, sondern Inhalts Chur- Sachs. Landes – Ordnung gestraffet werden.
3. Soll niemand Hurerey treiben, noch dergleichen hegen, oder geschwängert und leichtfertige Personen in Diensten nehmen, bey Vermeidung der in der Landes -Ordnung daraufgesetzten Straffe.
4. Bürgermeister und Rath sollen der Gemeine Nutz befördern, auch jedes Raths -Membrum ( Mitglied ) auf Erfordern sich zu Rath – Hause einfinden.
5. Ein jeder soll rechten Scheffel, recht Maaß, rechte Elle, Gewichte, Fasse und Tonnen haben, bey 20 Gr. Straffe, oder nach befinden höher.
6. Ein jeder soll Steuer, Schoß und Obrigkeitl. Gaben richtig abführen, bey Straffe Pfändung oder Gehorsam (Gefängnis).
7. Ein jeder soll mit Licht und Feuer, Flachs dörren, Kien, Laternen wohl umgehen, bey Straffe des Raths. Auch jeder Brauer soll 2 lederne Eymer, eine Sprütze, lange Leiter, Latern : Ein Büdner l ledernen Eymer, lange Leiter und Latern haben, bey 10 Gr. Straffe.
8. Woferne bey jemanden Feuer auskäme, und solches nicht alsobald offenbar machte, sondern mit Sturm belautet und beschrien würde, soll drittehalb Thaler oder l Neu – Schock zur Straffe geben, diejenigen aber, so beym Retten sich säumig finden lassen, sollen nach des Raths Wülkühr gestraffet werden.
9. Jeder soll des Sommers Wasser für den Thüren haben, bey l Gr. Straffe, so offte es nicht gefunden wird.
10. Die Bache, welche von unsern Vorfahren für ein edel Kleinod gehalten worden, und ietzo gar baufällig ist, soll aufs neue wieder gebauet werden, und muß jeder bey Straffe zu seinem Fache das ihm zugeordnete Holtz verschaffen, dasselbe ausbessern und nicht eingehen lassen.
11. Soll ein jeder Gehege und Zäune auch Graben, auf den Gabeln aufwerffen und halten, bey 5 Gr. Straffe, da er in Besichtigung unrichtig befunden würde.
12. Jeder soll der Brauer – Ordnung gemäß brauen.
13. Ein jeder Brauer soll das Maltz gut halten, und gut Bier machen, widrigenfalls, wo ers muthwillig versäumet, oder zuviel giesset, soll in der Umzeche auf denselben nicht gewartet werden. Wo aber ohne jemands Verschulden Unrichtigkeit vorfiele, soll mit ihm Mitleiden getragen werden.
14. Welcher Brauer zu viel Maltz sacken wird, soll des übrigen verlustig seyn, auch um l Neu Schock bestraffet werden.
15. Soll niemand denen von Adel, oder Pfarrern aufm Lande, in seinen Brau – Hause brauen oder maltzen lassen, bey Verlust der Brauer – Innung.
16. Da jemand Armuths halber sein Brau – Hauß verlassen oder verkauften müste, soll er zu Erhaltung der Brauer – Innung für sich und die Seinen jährlich 4 Gr. zur Erhaltung aber des Bürger – Rechts 2 Gr. wenn der neue Rath aufgeführet wird, geben. Dagegen ihm für sich und seinen Erben Brauer – Innung und Bürger – Recht nachgehalten werden soll.
17. Ein fremder, der ein Brau – Hauß kauffet, oder erbet, kan solches vermiethen, damit die Onera davon abgegeben werden. Das Brauen aber auf den Miethling zu transferiren , gleich ändern Brauern zu brauen, ist verbothen, bis so lange er sein Hauß selbst beziehe und bewohne.
18. Ein jeder soll sich der Holtzung ins Raths – Holtze enthalten, bey ernster Straffe.
19. Wer junge Satz – Weyden oder junge Eichen, so um des Raths – Teichen und Bache gesetzt, abhauen, oder beschädigen würde, soll um 2 Neu – Schock, oder Abhauung der Hand, gestraffet werden.
20. Wer den ändern Obst, Kraut oder Graß aus dem Garthen stielet, soll auf den Korb – Pranger, oder Wasser – Bad, oder aber mit Geld – Busse bestraffet werden.
21. Da einer bestohlen würde, soll er den Thäter mit Vorwissen des Raths zur Hafft bringen, oder die Sache selbst ausführen schuldig seyn.
22. Keiner soll Haußgenossen ohne Vorwissen des Raths einnehmen, auch vorher Kundschafft von ihm einbringen, bey 20 Gr. Straffe.
23. Jeder soll sein Wehr und Waffen richtig halten, damit er im Fall der Noth der Landes – Obrigkeit oder dem Rath beyspringen könne, bey 5 Gr. Straffe.
24. In der Stadt soll kein Rohr oder Büchse loßgeschossen werden , bey Verlust des Rohrs, oder l Schock Straffe.
25. Die Sachen, so nicht peinlich, sollen fürm Rath geklaget werden, nicht aber ohne vorhergehenden Abschied beym Amte anhängig gemacht werden, bey l fl. Straffe. Wenn auch ein Bürger auf Erfordern nicht erscheinet, und doch einheimisch ist, soll er 2 Gr. Straffe geben.
26. Wenn die Bürger – Glocke geläutet wird, soll jeder erscheinen: Da einer nicht einheimisch, oder krank, soll er sich entschuldigen lassen. Wenn er daheim, und nicht zu Rathhause käme, soll er 5 Gr. Straffe geben.
27. Da ein Bürger in verschuldeten Sachen ins Gehorsam gebracht, und daraus entlauffen würde, soll er des Bürger – Rechts verlustig seyn.
28. Wenn sich Weib oder Mägde mit einander rauffen, sollen sie Steine tragen, oder 30 Gr. Straffe geben.
29. An die Nacht – Wächter soll sich niemand vergreiffen, dieselben beleidigen, oder beschädigen, bey ernster Straffe.
30. Die üppigen und unordentlichen liederlichen Täntzer sollen mit 5 Gr. oder Inhalts der Landes – Ordnung gestraffet werden.
31. Wenn ein Unfall in befreyeten Häusern, als: Raths- Pfarr – Diaconat – Kirchen -Schul- Hause, Hospital, Raths – Hoffe, Bad – Stube, Hirten – Häusern, Thor – und Wach – Buden, und dergleichen sich zutrüge, so nicht peinlich, soll der Beleidigte beym Rath klagen und Hülffe suchen.
32. Die des Nachts bölcken und ruffen, sollen von den Dienern aufgehoben, und nach Befinden gestraffet werden.
33. Handwercks – Zünffte und junge Bursche sollen kein gemein Gelach halten und Bier auflegen, ohne Erlaubniß und Vorwissen des Raths.
34. Die Innungs – Alt – Vier – oder Handwercks – Meister sollen bey dem Raths -Wechsel sich jährlich angeben, und ihre Pflicht ablegen.
35. Wenn die Innungen und Gewercke bey ihren Irrungen und Klagen sich nicht vergleichen können, sollen sie solche beym Rath zu erörtern vorbringen, und ohne dessen Vorwissen nicht in Amt oder Gericht lauffen lassen, bey des Raths – Straffe.
36. Keiner soll sein Hauß, Gärten etc. ohne Vorwissen des Raths verkaufen, oder vertauschen, bey des Raths Straffe.
37. Es soll sich kein Bürger unterstehen, Recesse, oder Verträge zu machen, noch in dieselben Erb- Gelder zu verschreiben, sondern solche zu Rathhause, dahin sie gehören, durch den Stadtschreiber machen, oder verzeichnen lassen.
38. Es soll keiner dem ändern aufm Marckte oder sonsten, da etwas zu verkaufen kommt, und einer darum dinget und kauftet, in Kauff fallen, bey des Raths -Straffe.
Der Verkauf der Untergerichte an die Stadt Belzig vom 21. September 1702
Es verkauften erb- und eigentümlich, eignen und überlassen S. Königl. Majestät vor Ihro, Ihro Erben und Nachkommen, bemeldtem Rathe zu Beltzig die völligen Erb – Gerichte beym Städtlein Beltzigk, und was nach Sachsen – Recht und heutiger Observantz dazu gehöret, immassen solche das Churfurstl. Amt allda vermöge des hierüber unterm 09. Julii 1691 aufgerichteten Commissarisehen Recessus exerciret, vor und umb Dreyhundert Gülden Capital, und funff Gülden jährlichen Erb – Zinß, ferner (2) den Bier – Zoll, davon der Amts – Richter zeithero 20 Gr. zum Amte bezahlet, vor und um zwantzig Gülden Capital, und zwantzig Groschen jährlichen Erb – Zins, und denn 3tens das bey denen 4. Jahr -Märkten einkommende Städte – Geld, davon der Amts -Richter zeithero 10 fl. zum Amte bezahlet, vor und umb vier hundert Gülden Capital und 10 fl. jährlichen Erb – Zins und also zusammen vor und um siebenhundert und zwantzig fl. guter Meißnischer Wehnmg, jeden fl. zu 21 Gr. deren Gr. einer 12 Pf. gilt, gerechnet, und funffzehn Gülden 20 Gr. solcher Müntze jährlichen Erb – Zinz, halb Ostern und halb Abends Michaelis ins Amt Beltzig zu entrichten, dergestalt und also, daß sie und ihre Nachkommen die überlassene Erb – Gerichte, gleichwie das Amt bishero gethan, für sich exerciren, so wohl den Bier – Zoll und das gewöhnliche Städte – Geld für sich einfordern, zu der Commun Beste nutzen und gebrauchen, jedoch haben niemanden über die Gebühr beschweren, übersetzen, noch ein mehres als bishero bräuchlich gewesen, von jemanden abfordern, und also den Amts – Richter mit dem Bier – Zoll und Städte – Gelde, wie auch anderen zum Marckt – Rechte gehörigen Pertinentien gar nichts mehr zu thun haben sol. Allermassen nun ermeldeter diese erbliche Überlassung der Erb -Gerichte, des Bier – Zolls und Städte – Geldes in allen geschlossener massen mit allem untertänigsten Danck, durch ihre Bevollmächtigte acceptiret, und damit wohl zufrieden gewesen, auch das Pretium an sieben und zwantzig Gülden in einer unzertrennter Summa instehende Leipziger Michaelis Messe zu bezahlen, sowohl den übernommenen jährlichen Erb – Zins auf beniemte 2. Termine, Ostern und Michaelis, ins Amt Beltzig richtig abzustatten, damit Ostern 1703 den Anfang zu machen, und also terminlich unausgesetzt zu continuiren versprochen; Als setzen Sr. Königl. Maj. vor Ihro, Ihro Erben und Nachkommen erb- und unwiedemiflich überlassenen Erb – Gerichte, Bier – Zolls und Städte – Geldes in eine würkliche und geruhige Possess auf künftigste und dermassen ein, daß sie dererselben Exercimng Nutz und Gebrauchs von bevorstehenden Michaelis alsbald, sich als ihres Erb- und Eigenthums zu ihr und der Commun Besten anmassen, und weder durch das Amt, noch durch den Amts – Richter, oder sonst jemanden hierinnen Eintrag leiden, anbey aber gehalten seyn sollen, niemanden wider Recht zu bedrängen, und zu übernehmen, noch an seinem Rechte zu verkürtzen, sondern alle zutragende Fälle, auf vorhergehenden gnugsame Verhör, Erkundigung und Befindung, den Rechten, auch denen Churfürstl. Sachs. Landes – Satzungen, Gerichts- und Process – Ordnungen gemäß, ohne eintzige Affecten, oder Ansehung der Persohn zu bestraffen, vornehmlich aber keine peinliche Fälle, worunter das Leben verwürcket, ohne Sr. Königl. Maj. und Churfurstl. Durchl. Hochlöbl. Landes- Regierung Vorwissen, und nachdrücklichen Befehl Bürgerlich werden lassen, noch in Bürgerlichen Sachen die Straffen höher, als die Verbrechungen an sich selbst beschaffen seyn, setzen, sonsten aber die Erb-Gerichte dergestalt administriren soliden, wie sie es gegen den grossen Gott, wie auch die hohe Landes – Obrigkeit zu verantworten getrauen, jedoch behalten Ihro Königl. Majestät vor sich, Ihro Erben und Nachkommen, Ihro und dem Amte Beltzig zustehende jura, wie auch paratam executionem, sich deren bey unterbliebener Bezahlung des Zinses nothdürffiig zu gebrauchen bevor. Endlich wollen auch Ihro Königl. Majest. diesen Erb- Kauff in allem und jeden Puncten, Inhalt, Conditionen, Reservatis und Clausuln steiff und feste gehalten, und darüber ein und anders nicht vorgenommen wissen, und versprechen hiernechst vor Ihro und Ihro Erben, mehrbemeldetem Rath und ihre Nachkommen bey den Recht und Gerechtigkeiten, Befugnissen und Freyheiten, solcher erblich überlassenen Gerichte, Bier – Zolls und Städte – Geldes würcklich zu schützen, sondern die daben nach Gewehrs – Recht ausser den Erb – Zins und Reservatis gebührend zu vertreten. Treulich sondern Gefehrde. Zu dessen Uhrkund und Versicherung ist solcher von uns vorbewandeten Commissariis durch eigenhändige Unterschrifft und vorgedruckten Petschafften vollzogen, und besagtem Rathe ausgestellt worden. So geschehen und gegeben zu Wittenberg, am 21. Septembr. 1702
(L.S.) George Heinrich von Dürfeldt, (L.S.) Carl Gottlob von Leubnitz,
(L.S.) Alexander Marschall von Bieberstein
1718
76 Brauberechtigte, l Gasthof
1726
Brauordnung der Stadt Belzig vom 18. September 1726 Unterzeichnet von: Amtmann Jeremias Augustus Steche und Bürgermeister Johann Caspar Schönert (Domarchiv1241 Lg.Nr.: 1404 Belzig)
1729
76 Brauer
2000 Faß Bier jährlich gebraut in Belzig wobei 600 Wispel Gerste zur Verwendung kamen
1740
Vom 09. – 11. Januar 1740 war die größte Kälte, dazu ein starker Nordwind. Wein und Bier im Keller sind gefroren, in Belzig sind alle Brunnen bis auf einen eingefroren.
1750
Große Feuersbrunst in Belzig, es brannte der Gasthof „Der Ring“ am Markt ab. Das Feuer breitete sich bis in die Kirchgasse aus.
1800
1729 und 1800 2000 Faß Bier jährlich gebraut.
1802
76 Brauer die insgesamt 2000 Faß Bier brauten, wofür 600 Wispel Gerste benötigt wurden.
1806
75 Brauberechtigte
1811
Bierbrauereien und Hopfenanbau maßgebend in Belzig.
1824
Belzig den Junii 1824
Der Syndizis der Brauerschaft sah sich aus Gründen veranlaßt sich im Zollamt aufzuhalten, zu welchen sich sämtliche Brauberechtigten Bürger selbiger Stadt, an dem heutigen Tage um eine Versteigerung zu veranstalten.
Der hießige Brauberechtigte Bürger und Böttgermeister Friedrich Hannemann hat unter den 8.ten Juni eine Broilische Auflassung eingegeben, um ihn daß am 23. Mai inhibierte Malz wieder zu vergütigen. Es wurde einstimmig beschlossen, daß inhibierte Brau Maltz an den Meistbietenden, in einzelnen Getreide Scheffel zu verkaufen, und mit dem daraus gelosten Gelde, nun den Vorschuß an die Brauerschafts Kasse zuschicken, als Vorschuß dazu zu legen. um den gen.Hannemann für gemachte Forderung zu bezahlen So wurde dafür vorgeschrieben, nun das Malz an den Meistbietenden zu verkaufen. Es erhielt also
1. Jh. Christian Dorno – l Scheffel Gerstenmalz mit l Gulden
2. Gottfried Bencke – l Scheffel Weitzenmalz mit l Gulden 12 Groschen
Am 11.ten Juni wurde das von den gen. Hannemann inhibierte Malz desselbige bei den Syndicus Jh. Wohlhaupt aufbewahrt lag, von den Braumeister Konrad ausgemaßen, das sich jand beim hiesigen Sindiccis W. S.: – daß die ganze Maß war an 2 Scheffel Weitzen Broischaft und 21 Scheffel 13 Maß Gersten Malz Broischaft
(inhibieren: Lat.: Einhalt tun, hemmen, verbieten), Syndizis oder auch Syndizi: der rechtskundige Vertreter einer Körperschaft )
1831
23. Mai in dem zum Schürschen Gasthof („Goldener Stern“) gehörigen Kuhstall brach ein Feuer aus und griff schnell um sich, es brannten in einer Stunde 4 Brauhäuser (Nr. 5 – 8) und 2 Budenhäuser, 3 Scheunen und mehrere Ställe ab. 13 Familien wurden obdachlos.
1834, 1835, 1843
75 brauberechtigte Bürger
1846
Der mittelalterliche Bierzwang wurde aufgehoben. Davor durfte hier kein auswärtiges Bier verkauft werden, nur der Inhaber des Ratskellers durfte nicht hier gebrautes Bier verkaufen.
1849
Bei Verunreinigung des Belziger Baches mußte der Übeltäter l Taler Strafe zahlen.
Bekanntmachung
„Es ist uns zu unserer Kenntnis gekommen, daß der Stadtbach auf ekelhafter Weise verunreinigt wird. Dies Ungebührnis wird hiermit untersagt und haben wir für jeden Kontraventionsfall eine Strafe von einem Taler festgesetzt.“
Belzig, den 23. Mai 1849
Der Magistrat Heinze, Einem, Dorno, Busse, Geier
1850
Bis zum 31. Oktober 1850 wurde der Gasthof „Zum Goldenen Stern“ vom Posthalter und Gasthofbesitzer Carl Friedrich Schür betrieben, danach übernahm sein Stiefsohn Kaufmann C. A. Wohlhaupt den Gasthof ( 01. November 1850 ).
Anzeige im „Belziger Stadt- und Landboten“ vom 26. Oktober 1850
Indem ich mir erlaube die ergebenste Anzeige zu machen, daß ich meinen Gasthof „Zum Goldenen Stern“ meinem Stiefsohn, dem hiesigen Kaufmann C. A. Wohlhaupt, käuflich überlassen habe und daher das Geschäft vom l. November für dessen Rechnung geführt wird, kann ich es mir nicht versagen, meinen Gönnern, Freunden und Bekannten meinen innigsten Dank für das mir in jeglicher Beziehung bisher geschenkte Vertrauen auszusprechen und zugleich Allen, Allen ein herzliches Lebewohl zuzurufen, mir aber gleichzeitig diese Bitte gestatten zu wollen, auch für die Folge mir ein freundliches Andenken nicht zu versagen. Carl Friedrich Schür, Posthalter und Gasthofbesitzer.
1855
Der Gasthof „Zur Grünen Tanne„, in Sandberg, gehörte bis 1855 Gottfried Heinrich danach Herrn Bauer.
1858
Noch 9 Brauereien und 4 Branntweinbrennereien in Betrieb.
Eine der Brennereien betrieb Rittergutsbesitzer Koreuber in Sandberg, die Gebäude der Brennerei befanden sich auf dem Gelände des Meierhofes, jetzt Platz „Am Maierhof“
1875
Der Belziger Stadtbach wurde zugedeckt und nur in gewissen Abständen Klappen zum Schöpfen des Wassers angebracht.
1879
Eröffnung der Bahnhofsgaststätte
1892
Brauereibesitzer Gottlieb Benke erhielt am 03. Oktober 1892 die Ausschankgenehmigung für Branntwein und für den Kleinhandel mit Spiritus.
Anzeige im Zauch – Belziger Kreisblatt von 1892
Belziger Gesundheits – Bährenbräu unter diesen Namen liefert jetzt die Brauerei des Herrn G. Benke, vormals Herrn C. Golze gehörig, außer dem bekannten Braunbier auch ein neues Bier dasselbe besitzt anderen Bieren gegenüber sehr bedeutende Vorzüge: Es berauscht auch bei großem Genuß durchaus nicht, sondern tilgt den durch übermäßigen Alkoholgenuß entstandenen Rausch und so genannten Kater, regt den Appetit an und ist durch große Haltbarkeit, viel natürliche Kohlensäure und seinen Geschmack ein sehr zu empfehlendes Bier. Da dasselbe in einer Temperatur von 10-15 Grad Wärme am besten gedeiht und sehr lange gut und klar bleibt, so dürfte nun auch der Übelstand, der durch häufigen Ausschank von verdorbenen Bier im Sommer bei den Landgastwirten entsteht, durch dieses Bier beseitigt werden. Voraussichtlich muss sich mit solch einem Bier bald auch ein bedeutendes Export-Geschäft entwickeln und da dieses Bier zum großen Teil in Flaschen versandt wird, bieten sich unternehmenden Geschäftsleuten dadurch ein sehr lohnender Geschäftszweig. Von diesem Bier kostet bei Abnahme von 25 Flaschen die Flasche 9 Pfennige. Für Wiederverkäufer l/l Hektoliter 13 Mark, in Flaschen entsprechend billiger, und erhalten Letztere in genannter Brauerei zur Behandlung des Bieres, sowie in jeder geschäftlichen Hinsicht bereitwillig Anleitung und Hilfeleistung.
1898
Hotel „Schwarzer Adler“ Gustav Benke
Hermann Dorno Conditorei und Cafe
Hotel und Restaurant „Zum Schützenhaus“ Franz Hoffmann
Viktoriagarten Fritz Milkert
Hotel „Burg Eisenhardt“ Paul Kirsten
Hotel „ZumGoldenen Stern“ Hans Germershausen
1900
Besitzer von Lokalen
Goldener Stern Gennershausen
Schützenhaus E. Adam ( auch 1903 )
Schwarzer Adler Benke
Ratskeller Milkert
Burg Eisenhardt Kirsten
3 Brauereien bestehen noch, es gibt 20 Schankstätten
,, Ein ordentliches älteres Mädchen welches mit Vieh Bescheid weiß, wird sofort oder zum 1. Oktober gesucht. A. Heinrich, vorm. Benke, Brauerei“
um 1900
Flasche von Brauereien
Abb. Bierflaschen der Brauereien Bienengräber, Berger, Dorno und Lüdicke
Folgende Brauereien gab es noch:
W. Benke, G. Damelang, W.Bienengräber, Dorno, Pritsche, G. Gallin. K. Wels, Fr. Lüdicke, A. Heinrich, K. Hiob, G. Bergemann. Fritz Wricke, W. Knape, Schröder, Seeger, Schütze, G. O. Straubel, G. Pau, Fritz Pax (Wiesenburg ).
1903
Bau des Saals beim Wirt Fritz Thiele – Grüne Tanne –
„Heute. Mittwoch,frisches Braunbier bei A. Heinrich“
1906
Während des Saalbaus bei Kirsten (Lokal Burg Eisenhardt) streikten die Belziger Bauarbeiter Sie erhielten zu dieser Zeit 32 Pfennig Stundenlohn als Maurer, ein gerade Ausgelernter erhielt 25 Pfennig. Verlangt wurden 5Pfennig Zulage Nach 6 Wochen Streik erfolgte eine Einigung auf eine sofortige Zulage von 3 Pfennig. Über die restlichen 2 Pfennig sollte Anfang des nächsten Jahres verhandelt werden. Die Einweihung des neuen Saal in der Gaststätte Kirsten erfolgte am 06 Dezember 1906.
1927
Gaststätten und Ausschanke
1. Hotel Burg Eisenhardt Brandenburger Strasse 22
2. Hotel „Zum Goldenen Stern“ Große Wiesenburger Strasse 6 Inhaber: Hans Germershausen (existierte bis 1949)
3. Gastwirtschaft Karl Ammedick Bahnhofstrasse 7 (20. April 1906 Firma Eduard Klimheit, Inhaber Viktor Ammedick in Sandberg ins Handelsregister eingetragen)
4. Gastwirtschaft Karl Ehrensack Gliener Strasse l ( Goldener Löwe )
5. Gastwirtschaft Emil Knorr Sandberger Strasse 18
6. Gastwirtschaft Karl Benisch Sandberger Strasse 14
7. Gastwirtschaft Kaufmann Otto Pfennigsdorf Sandberger Strasse 8
8. Gastwirtschaft Wilhelm Benke Brandenburger Strasse 55
9. Gastwirtschaft W. J. Bienengräber Sandberger Strasse 11
10. Gastwirtschaft Hoffmann Niemegker Strasse 8
11. Gastwirtschaft Wilhelm Bräkow Lübnitzer Strasse 38
12. Gastwirtschaft Anton Jäger Brandenburger Strasse 48
13. Gastwirtschaft Otto Milkert Große Wiesenburger Strasse 13
14. Zum Alten Ratskeller Große Wiesenburger Strasse 6
15. Gastwirtschaft Viktoriagarten Inhaber Willi Daniel Niemegker Strasse
16. Konditorei Hermann Dorno Sandberger Strasse 15
17. Konditorei Otto Güttler Kleine Wiesenburger Strasse 26
18. Gastwirtschaft Paul Leben Kleine Wiesenburger Strasse 24
19. Gastwirtschaft „Zur Gerichtslaube“ Inhaber Wilhelm Westhoff Wittenberger Strasse l
20. Gastwirtschaft Emil Richter Brandenburger Strasse 50 Zur Weintraube
21. Gastwirtschaft Künnemann
22. Gastwirtschaft Fritz Thiele Bahnhofstrasse 3 Grüne Tanne
23. Schützenhaus Inhaber Trittel
Von etwa 1878 bis 1952 befand sich im alten Hospital in der Wittenberger Strasse die Gaststätte „Zur Gerichtslaube“, welches zuerst Fleischermeister Knorr besaß. Kurz vor dem ersten Weltkrieg erwarb die Familie Westhoff das Anwesen und führte das Lokal bis 1952.
1930
Besitzer Ratskeller Robert Bastian
1943
der Viktoriagarten wird Reservelazarett
1945
Der Viktoriagarten wurde umbenannt in Volkshaus und das Schützenhaus in Lindenhof
1950
Das Kino befand sich im Gewerkschaftshaus, ehemals Kirsten (Gaststäte „Burg Eisenhardt)
1951
In der Gaststätte Hackert wurde ein Musteraufklärungslokal eröffnet Inhalt der Aufklärung: „Aufgaben der Nationalen Front im Kampf um Frieden“
Der Besitzer der Gastwirtschaft „Burg Eisenhardt“ verlässt Belzig.
1953
5 Gaststätten wurden durch den HO -Kreisbetrieb übernommen.
1967
Juli – August Renovierung der HOG „Burg Eisenhardt“, Außenputz, Innen Fußbodenerneuerung und malermässige Instandsetzung.
1970
Anfang des Jahres wurde mit der Rekonstruktion der HOG „Stadtmitte“ begonnen, September 1971 Einweihung des renovierten Hotels.
1972
Beginn der Rekonstruktionsmaßnahmen am Fläminggarten, die Baumaßnahmen erfolgten Etappenweise, Neueröffnung am 07.10.1977.
1975
Der Konsum übernimmt die Gaststätte „Zur Weintraube“ von Paul Richter. Umgestaltung der HOG „Goldener Löwe“ welche später mit dem Namen ..Märkische Bierstube“ wiedereröffnet wurde.
1977
HO hat 16 Gaststätten im Kreis
1980
9 Gaststätten, davon 3 privat.
1982
HO – Kreisbetrieb hat 14 Gaststätten
1983
Oktober 1983 Renovierung des Gastraumes der HOG „Burg Eisenhardt“
1984
Anfang des Jahres Renovierung der HOG „Stadtmitte“, Neueröffnung 30. März 8.00 Uhr
1987
Das Jagdzimmer in der HOG ..Burg Eisenhardt“ wurde bei der Renovierung des Lokals eingerichtet, im Fläminggarten wird im Zeitraum vom Februar bis Mai die Bar umgestaltet
1988
HO hat 15 Gaststätten im Kreis
1990
Die Gaststätte „Zur Weintraube“ bestand bis 1990, am 01. September eröffnet Siegrid Hey darin einen Blumenladen
1992
28. August eröffnet Klaus Hartmann das Burgcafe auf der Burg Eisenhardt
1995
Eröffnet das Bistro „Belzebub“ in der Wiesenburger Straße 16, im März 2000 Aufgabe des Geschäfts. Jetzt befindet sich hier ein griechisches Restaurant.
1996
Eröffnung des Hotel und Restaurants „Belizi“ in der Kurparksiedlung.
1997
07. Januar – 12. April Um- und Ausbau der Gaststätte und des Hotels „Burg Eisenhardt“ (Besitzerin: Astrid Lehmann)
1998
7. September Eröffnung der Cafeterria im Belziger Technologie- und Gründerzentrum.