1200
um 1200 hieß das Bier in der Mark Garlei (aus Gardeleben) oder Klaus, aus Nauen kam das sogenannte Zizenille. Wer trinken Zizenill, muß liegen drei Tage still.
1205
Der Winter war so hart, daß das Bier in den Kellern gefror und nach Gewicht verkauft werden mußte.
Das Bierbrauen und Trinken hatten die Wenden schon von den Mönchen gekannt, und die märkischen Biere wurden durch ganz Deutschland verfahren, ja sie gingen sogar bis England. Ob indessen das Bier schon von Anfang an mit Hopfen gebraut wurde, ist schwer zu entscheiden, doch legten die beiden brandenburgischen Markgrafen Otto und Johann bei Wusterhausen einen großen Hopfengarten an, den sie 1291 der Stadt zum Geschenk machten, wodurch der Anbau desselben merklich gehoben wurde. Aber auch hier waren die Mönche bald genug hinterher, um auch den edlen Gerstensaft ganz und gar ihrem heiligen Gaumen schmackhaft zu machen, das Kathäuser Bier ist hinreichender Beweis, mit welcher Geschicklichkeit sie auch diese Aufgabe zu lösen wußten.
1348
Belziger Bier wurde nachweislich schon 1348 auf der Strata Publika. der Handelsstraße die nach Magdeburg und Zerbst führte, exportiert Bis nach Hamburg und Lübeck rollten die Planwagen mit den Holzfässern.
1380
Hans v. Oppin zu Belcz
Czu Belcz in deme Lande czu Trebegocy das Gericht obir hals und obir hant end den dinst mit allem rechte und 13 ½ Weinscheffel avene, 2 Weinscheffel Hopfen, 2 Scheffel Nüssel, 30 Schillinge zu zinsen, 15 Hühner der Richte l lenpfert und den czendin der in und l Wese (Oppen I. 47)
Haus- und Braustellenverzeichnis nach dem Erbuch des Amtes Belzig (1500)
Lfd Nr. | Familienname | Besitz | Groschen | Pfennige | Bemerkung |
1 | Hanns Meyßner | Hath eine Bude zu Erbe | 21 | ||
2 | Peter Kopperm | Brauerbe | 21 | 6 | |
3 | Peter Börnuth | Brauerbe | 42 | 5 | |
4 | Velten Otto | Brauerbe | 35 | 1548 Gores Otto | |
5 | Simon Krüger | Brauerbe | 35 | ||
6 | Lukas Klemmen | Brauerbe | 10 | 2 | |
7 | Peter halb Knape | Bude | 10 | 2 | |
8 | Die Barthoes Elisßen | Brauerbe | 35 | ||
9 | Lampertus Menz | Brauerbe | 30 | ||
10 | Borius Haße | Brauerbe | 42 | 5 | |
11 | Jorg Zimmen | Brauerbe | 27 | 2 | |
12 | Andres Baumgarth | Brauerbe | 42 | 1530 Andres Baumgarth, 1547 Wolf Baumgart, Andeas Baumgartner ein Belziger 1555 – 1575 Pfarrer in Lütte (Andeas Bomdart), 1581, 1583, 1606 Andreas Baumgarten (Belziger Bürgermeister) 1581 Sohn | |
13 | Andreas Bloiher | Brauerbe | 30 | 5 | |
14 | Hans Mewes | Brauerbe | 40 | 5 | 1539 Andreas Mewes |
15 | Peter Ringelhut | Brauerbe | 45 | 5 | |
16 | Jacoff Mayne | Brauerbe | 50 | ||
17 | Hans Stolzingk | Brauerbe | 30 | ||
18 | Bertus Blanstorff | Brauerbe | 30 | ||
19 | Hans Woltkenn | Brauerbe | 19 | 2 | |
20 | Andreas Bule | Brauerbe | 56 | 1 | |
21 | Simon Bodiker | Brauerbe | 30 | ||
22 | Die Bartoldin | Brauerbe | 30 | 6 | |
23 | Thews Schults | Brauerbe | 31 | 5 | |
24 | Tylo Michel | Brauerbe | 35 | ||
25 | Andreas Radikenn | Brauerbe | 21 | 6 | |
26 | Thomas Pfaffendorff | Brauerbe | 35 | 1544 Andreas Papendorf | |
27 | Lucas Bothenn | Brauerbe | 25 | 2 | |
28 | Ostereyth | Brauerbe | 22 | 2 | |
29 | Hans Wiltkenn | Brauerbe | ? | 5 | |
30 | Andreas Glonemann | Brauerbe | 35 | 1539 Andreas Glonemann, → 1566 Brose Glonemann | |
31 | Jacob Kynn | Bude | 6 | 2 | Jacob Müller 1647 Register O. Wiedel |
32 | Goris Clewitz | Bude | 5 | ||
33 | Simon Zikow | Brauerbe | 25 | ||
34 | Peter Gerharth | Bude am Markt | 25 | ||
Von der anderen Bude | 7 | 2 | |||
35 | Galle Vogth | Brauerbe | 30 | 5 | |
36 | Fabian Lucht | Brauerbe | 23 | 1 | 1506 Laurent Lucht in Brück |
37 | Valten Pfeffer | Brauerbe | 22 | ||
38 | Klaus Matheuß Eckart | Brauerbe | 25 | ||
39 | Gaspar Swan | Brauerbe | 20 | 2 | |
40 | Thomas Boltz | Brauerbe | 26 | Daniel Polz Sohn des späteren Lüsser Pastors Moritz Mauritius Polz und Dorothea Polz, geb.Wolter, wird am Palm-Sonntag in Belzig geboren (um 1555) | |
41 | Nikel Bruckner | Bude | 5 | ||
42 | Veyt Ryetz | Brauerbe | 35 | ||
43 | Andreas Swann | Brauerbe | 30 | 3 | |
44 | Gorys Hoffmann | Brauerbe | 25 | 1544 Peter Hoffmann | |
45 | Jacoff Nyendorff | Brauerbe | 25 | ||
46 | Andreas Zymmern | Brauerbe | 25 | 6 | 1506/ 1550 Thomas Zymmern in Brück |
47 | Vrban Elis | Brauerbe | 23 | ||
48 | Jacoff Koppe | Brauerbe | 32 | ||
49 | Thewis Switzke | Brauerbe | 25 | ||
50 | Jorys Kynn | Brauerbe | 32 | ||
51 | Andreas Elis | Brauerbe | 50 | ||
52 | Andreas Kempnitz | Bude | 9 | 3 | |
53 | Michel Buchholtz | Brauerbe | 40 | 3 | |
54 | Thomas Schuster | Brauerbe | 21 | 2 | |
55 | Jacoff Myßerer | Brauerbe | Zu zinß 29 | 1 | |
56 | Merten Beyer | Bude | 12 | 3 | |
57 | Friedrich Ekarth | Brauerbe | 22 | 5 | |
58 | Andreas Leumus | Brauerbe | 45 | 2 | |
59 | Klemens Blose | Brauerbe | 33 | ||
60 | Thews Buraw | Brauerbe | 35 | 2 | |
61 | Hans Rademacher | Brauerbe | 25 | ||
62 | Peter Nathe | Brauerbe | 25 | 1537 die alte Netin | |
63 | Johan Goltz | Brauerbe | 43 | 3 | 1534 Erdmann Goltz |
64 | Simon Senst | Brauerbe | 50 | ||
65 | er benedictus küne | Brauerbe | 35 | ||
66 | Velten Haße | Brauerbe | 25 | ? | |
67 | Peter Bolle | Brauerbe | 40 | ||
68 | Borgkhart Pfeffer | Brauerbe | 45 | 45 | |
69 | Thomas Leytz ursula | Brauerbe | 31 | ||
70 | (Hans Terwitz, gestrichen) Felix Trewitz | Brauerbe | 51 | ? | 1534 Johannes Trebitz, Andreas Trebitz |
71 | Andres Grabow | Brauerbe | 50 | ||
72 | Klaus Brunik | Bude | 20 | 6 | |
73 | Benedictus Trewitz | Brauerbe | 50 | 2 | |
74 | Goris Sasße | Brauerbe | 21 | 1 | |
75 | Die Peter Smidith | Brauerbe | 32 | ||
76 | Clemens Bodiker | Brauerbe | 25 | ||
77 | Merten Borgmann | Brauerbe | 51 | 6 | |
Die Stath Beltiz new gebauthe stete die noch frey ßeynnt | |||||
78 | Fridrich Ekarth | bauth ein naw Bude | 9 | 2 | 1530 Johannes Eckert |
79 | Peter Koppen | bauth ein naw Bude | 6 | 1 | |
80 | Peter Laurentz | bauth ein naw Bude | 10 | ||
81 | Erton Moller | Ein Bude steth mit ßein mitgesellen | 2 | ||
82 | Hans Pfunth | hat Bude | 5 | ||
83 | Galle Vogt | baut Bude | 3 | 2 | |
84 | Steffan Kuhirth | baut Bude | 2 | 2 | |
85 | Er Kurth und er Thons | hat Bude | 2 | 2 | |
86 | Bule, Zigler, Borgmoller vnd Kynn | bauen eine Bude | 7 | ||
87 | Dictus Trewitz und Kynn | haben brausteth | 25 | 5 | |
88 | Frantz Sake | Bude | 3 | ||
89 | Hans Koth | hat eine steth | 5 | 1538, 1544 Hans Koch | |
90 | Moritz Amelang | Breustethe | 20 | 1416 Bastian Amelang | |
91 | Bertus Schuster | er mit ßein geholffen bauen 2 Buden, von jahr | 3 | ||
92 | Jacoff Breuer | 1 | |||
93 | Joris Smeth | 3 | 1534 Jurgen Wullf Schmidt | ||
94 | Valten Saße etc | 7 | |||
95 | Er bendictus Gabriel | 10 byß vf vorbesserung | |||
96 | Paul Zymmern | 30 | 5 | ||
97 | Stansdorff | 5 | 5 | ||
98 | Jacoff Schults | 10 | 1534 Joachim Schulz, 1639 Matthias Schulz (Bäcker) | ||
99 | Heyße Kynn | 25 | 5 | ||
100 | Hermann Schults | 7 | |||
101 | Borgmann etc | 3 | 1506 und 1560 in Brück erwähnt | ||
102 | Bleße Menz | 5 | 5 | ||
103 | Goris Zigenbok | 10 | |||
104 | Pastor Ricke | 5 | 5 | ||
105 | Die Bartholdin | 5 | |||
106 | Dictus Galle | 1 | 1 | ||
107 | Er Paul Mynne | 10 | |||
108 | Er Lussow | 10 |
Insgesamt: 3 Braustellen, 69 Brauerben
1506
68 Brauerben in Belzig
1511
75 Brauberechtigte haben 96 x gebraut. Für jedes Gebräu mußten sie 11 silberne Groschen Biersteuer (- Zeiße) zahlen, die Zeiße betrug in diesem Jahr 13 Schock 12 Groschen
1516
Ostern 1516 hatte Brück nur 54 Faß Bier gebraut, nur reichlich die Hälfte von Belzig. Von der Biersteuer, 11 Silbergroschen, erhielt der Magistrat der Stadt den vierten Pfennig 99 Faß und eine Tonne Bier in Belzig gebraut 23 Gulden, 13 Groschen und 13 Pfennig Biersteuer Vorrat 728 Faß Bier Weinsteuer l Gulden, 3 Groschen, Branntwein 6 Groschen
1530
Einkommen des Gemeinen Kastens : Einen Gülden 16 gr Pfannen Geld
1531
77 Brauerben
1537
Hans Koch Brauer (1538)
Andres Mewes Brauer (1539)
1542
74 Brauerben (l Hofstätte wüst, l Hofstätte ledig)
1550
75 Brauer
1590
Im ältesten Inventar des Belziger Schlosses steht folgendes: „Im Brauhaus befindet sich das alte Braugefaefs („ist der alten Schöfferin – jedoch dafs das Amt jeder Zeit darinnen zu brauen Macht haben soll aus Gnaden a° 72 gegeben werden“. Interessant ist das Vorhandensein eines Raumes: Weinperfs, worin sich zwei Böse (schlechte) Butten, 1 hölzerner Eimer (Maß), 2 Fässer („darin der Wein geschlagen wird in der Lesezeit“).
1591
75 Brauer. Brandenburger Viertel 27 Brauer, Wiesenburger Viertel 24 Brauer, Sandberger Viertel 24 Brauer
1601 -02
Braustreit (Schankgenehmigung) zwischen von Staupitz, Besitzer der Burg Rabenstein, und der Belziger Brauerschaft
1656
Älteste noch vorhandene Brauordnung der Stadt Belzig
in: Domarchiv Brandenburg: Bestand Superintendentur Belzig (Sig. 1241 Lg. Nr. 1404) Mandaten und Generalien Vol I. 1639 – 1743
1690
65 „würkliche“ Brauer
1691
65 Brauer
1702
Kurfürst August der Starke verkauft der Stadt neben den Erbgericht den Bierzoll für 22 Gulden
Veräußerungen im Domänenbereich:
„3. Das Erbgericht, den von jedem außerhalb der Stadt Belzig verfahrenen Faß Bier mit 3 Pfennigen erhobenen Bierzoll und das auf den Belziger Jahrmärkten von den Buden entrichtete Städtegeld für 720 Thaler jährlichen Zins von 15 Thalern 20 Groschen an den Magistrat 1702 (I. Nr. 15 und Loc 37685, Tabelle der veralierten Güter 1702)
Die Statuten der Stadt Belzig von 1702
1. Soll niemand unter der Predigt des Sonntages oder des Feyertages in Bier- und Wein – Häusern, oder aber auf den Spiel – Plätzen betroffen werden, bey Straffe Gefängniß, oder des Hals – Eisens.
2. Wer des Jahrs nicht wenigstens dreymahl das H. Nachtmahl geniesset, soll in dieser Stadt nicht geduldet, sondern Inhalts Chur- Sachs. Landes – Ordnung gestraffet werden.
3. Soll niemand Hurerey treiben, noch dergleichen hegen, oder geschwängert und leichtfertige Personen in Diensten nehmen, bey Vermeidung der in der Landes -Ordnung daraufgesetzten Straffe.
4. Bürgermeister und Rath sollen der Gemeine Nutz befördern, auch jedes Raths -Membrum ( Mitglied ) auf Erfordern sich zu Rath – Hause einfinden.
5. Ein jeder soll rechten Scheffel, recht Maaß, rechte Elle, Gewichte, Fasse und Tonnen haben, bey 20 Gr. Straffe, oder nach befinden höher.
6. Ein jeder soll Steuer, Schoß und Obrigkeitl. Gaben richtig abführen, bey Straffe Pfändung oder Gehorsam (Gefängnis).
7. Ein jeder soll mit Licht und Feuer, Flachs dörren, Kien, Laternen wohl umgehen, bey Straffe des Raths. Auch jeder Brauer soll 2 lederne Eymer, eine Sprütze, lange Leiter, Latern : Ein Büdner l ledernen Eymer, lange Leiter und Latern haben, bey 10 Gr. Straffe.
8. Woferne bey jemanden Feuer auskäme, und solches nicht alsobald offenbar machte, sondern mit Sturm belautet und beschrien würde, soll drittehalb Thaler oder l Neu – Schock zur Straffe geben, diejenigen aber, so beym Retten sich säumig finden lassen, sollen nach des Raths Wülkühr gestraffet werden.
9. Jeder soll des Sommers Wasser für den Thüren haben, bey l Gr. Straffe, so offte es nicht gefunden wird.
10. Die Bache, welche von unsern Vorfahren für ein edel Kleinod gehalten worden, und ietzo gar baufällig ist, soll aufs neue wieder gebauet werden, und muß jeder bey Straffe zu seinem Fache das ihm zugeordnete Holtz verschaffen, dasselbe ausbessern und nicht eingehen lassen.
11. Soll ein jeder Gehege und Zäune auch Graben, auf den Gabeln aufwerffen und halten, bey 5 Gr. Straffe, da er in Besichtigung unrichtig befunden würde.
12. Jeder soll der Brauer – Ordnung gemäß brauen.
13. Ein jeder Brauer soll das Maltz gut halten, und gut Bier machen, widrigenfalls, wo ers muthwillig versäumet, oder zuviel giesset, soll in der Umzeche auf denselben nicht gewartet werden. Wo aber ohne jemands Verschulden Unrichtigkeit vorfiele, soll mit ihm Mitleiden getragen werden.
14. Welcher Brauer zu viel Maltz sacken wird, soll des übrigen verlustig seyn, auch um l Neu Schock bestraffet werden.
15. Soll niemand denen von Adel, oder Pfarrern aufm Lande, in seinen Brau – Hause brauen oder maltzen lassen, bey Verlust der Brauer – Innung.
16. Da jemand Armuths halber sein Brau – Hauß verlassen oder verkauften müste, soll er zu Erhaltung der Brauer – Innung für sich und die Seinen jährlich 4 Gr. zur Erhaltung aber des Bürger – Rechts 2 Gr. wenn der neue Rath aufgeführet wird, geben. Dagegen ihm für sich und seinen Erben Brauer – Innung und Bürger – Recht nachgehalten werden soll.
17. Ein fremder, der ein Brau – Hauß kauffet, oder erbet, kan solches vermiethen, damit die Onera davon abgegeben werden. Das Brauen aber auf den Miethling zu transferiren , gleich ändern Brauern zu brauen, ist verbothen, bis so lange er sein Hauß selbst beziehe und bewohne.
18. Ein jeder soll sich der Holtzung ins Raths – Holtze enthalten, bey ernster Straffe.
19. Wer junge Satz – Weyden oder junge Eichen, so um des Raths – Teichen und Bache gesetzt, abhauen, oder beschädigen würde, soll um 2 Neu – Schock, oder Abhauung der Hand, gestraffet werden.
20. Wer den ändern Obst, Kraut oder Graß aus dem Garthen stielet, soll auf den Korb – Pranger, oder Wasser – Bad, oder aber mit Geld – Busse bestraffet werden.
21. Da einer bestohlen würde, soll er den Thäter mit Vorwissen des Raths zur Hafft bringen, oder die Sache selbst ausführen schuldig seyn.
22. Keiner soll Haußgenossen ohne Vorwissen des Raths einnehmen, auch vorher Kundschafft von ihm einbringen, bey 20 Gr. Straffe.
23. Jeder soll sein Wehr und Waffen richtig halten, damit er im Fall der Noth der Landes – Obrigkeit oder dem Rath beyspringen könne, bey 5 Gr. Straffe.
24. In der Stadt soll kein Rohr oder Büchse loßgeschossen werden , bey Verlust des Rohrs, oder l Schock Straffe.
25. Die Sachen, so nicht peinlich, sollen fürm Rath geklaget werden, nicht aber ohne vorhergehenden Abschied beym Amte anhängig gemacht werden, bey l fl. Straffe. Wenn auch ein Bürger auf Erfordern nicht erscheinet, und doch einheimisch ist, soll er 2 Gr. Straffe geben.
26. Wenn die Bürger – Glocke geläutet wird, soll jeder erscheinen: Da einer nicht einheimisch, oder krank, soll er sich entschuldigen lassen. Wenn er daheim, und nicht zu Rathhause käme, soll er 5 Gr. Straffe geben.
27. Da ein Bürger in verschuldeten Sachen ins Gehorsam gebracht, und daraus entlauffen würde, soll er des Bürger – Rechts verlustig seyn.
28. Wenn sich Weib oder Mägde mit einander rauffen, sollen sie Steine tragen, oder 30 Gr. Straffe geben.
29. An die Nacht – Wächter soll sich niemand vergreiffen, dieselben beleidigen, oder beschädigen, bey ernster Straffe.
30. Die üppigen und unordentlichen liederlichen Täntzer sollen mit 5 Gr. oder Inhalts der Landes – Ordnung gestraffet werden.
31. Wenn ein Unfall in befreyeten Häusern, als: Raths- Pfarr – Diaconat – Kirchen -Schul- Hause, Hospital, Raths – Hoffe, Bad – Stube, Hirten – Häusern, Thor – und Wach – Buden, und dergleichen sich zutrüge, so nicht peinlich, soll der Beleidigte beym Rath klagen und Hülffe suchen.
32. Die des Nachts bölcken und ruffen, sollen von den Dienern aufgehoben, und nach Befinden gestraffet werden.
33. Handwercks – Zünffte und junge Bursche sollen kein gemein Gelach halten und Bier auflegen, ohne Erlaubniß und Vorwissen des Raths.
34. Die Innungs – Alt – Vier – oder Handwercks – Meister sollen bey dem Raths -Wechsel sich jährlich angeben, und ihre Pflicht ablegen.
35. Wenn die Innungen und Gewercke bey ihren Irrungen und Klagen sich nicht vergleichen können, sollen sie solche beym Rath zu erörtern vorbringen, und ohne dessen Vorwissen nicht in Amt oder Gericht lauffen lassen, bey des Raths – Straffe.
36. Keiner soll sein Hauß, Gärten etc. ohne Vorwissen des Raths verkaufen, oder vertauschen, bey des Raths Straffe.
37. Es soll sich kein Bürger unterstehen, Recesse, oder Verträge zu machen, noch in dieselben Erb- Gelder zu verschreiben, sondern solche zu Rathhause, dahin sie gehören, durch den Stadtschreiber machen, oder verzeichnen lassen.
38. Es soll keiner dem ändern aufm Marckte oder sonsten, da etwas zu verkaufen kommt, und einer darum dinget und kauftet, in Kauff fallen, bey des Raths -Straffe.
Der Verkauf der Untergerichte an die Stadt Belzig vom 21. September 1702
Es verkauften erb- und eigentümlich, eignen und überlassen S. Königl. Majestät vor Ihro, Ihro Erben und Nachkommen, bemeldtem Rathe zu Beltzig die völligen Erb – Gerichte beym Städtlein Beltzigk, und was nach Sachsen – Recht und heutiger Observantz dazu gehöret, immassen solche das Churfurstl. Amt allda vermöge des hierüber unterm 09. Julii 1691 aufgerichteten Commissarisehen Recessus exerciret, vor und umb Dreyhundert Gülden Capital, und funff Gülden jährlichen Erb – Zinß, ferner (2) den Bier – Zoll, davon der Amts – Richter zeithero 20 Gr. zum Amte bezahlet, vor und um zwantzig Gülden Capital, und zwantzig Groschen jährlichen Erb – Zins, und denn 3tens das bey denen 4. Jahr -Märkten einkommende Städte – Geld, davon der Amts -Richter zeithero 10 fl. zum Amte bezahlet, vor und umb vier hundert Gülden Capital und 10 fl. jährlichen Erb – Zins und also zusammen vor und um siebenhundert und zwantzig fl. guter Meißnischer Wehnmg, jeden fl. zu 21 Gr. deren Gr. einer 12 Pf. gilt, gerechnet, und funffzehn Gülden 20 Gr. solcher Müntze jährlichen Erb – Zinz, halb Ostern und halb Abends Michaelis ins Amt Beltzig zu entrichten, dergestalt und also, daß sie und ihre Nachkommen die überlassene Erb – Gerichte, gleichwie das Amt bishero gethan, für sich exerciren, so wohl den Bier – Zoll und das gewöhnliche Städte – Geld für sich einfordern, zu der Commun Beste nutzen und gebrauchen, jedoch haben niemanden über die Gebühr beschweren, übersetzen, noch ein mehres als bishero bräuchlich gewesen, von jemanden abfordern, und also den Amts – Richter mit dem Bier – Zoll und Städte – Gelde, wie auch anderen zum Marckt – Rechte gehörigen Pertinentien gar nichts mehr zu thun haben sol. Allermassen nun ermeldeter diese erbliche Überlassung der Erb -Gerichte, des Bier – Zolls und Städte – Geldes in allen geschlossener massen mit allem untertänigsten Danck, durch ihre Bevollmächtigte acceptiret, und damit wohl zufrieden gewesen, auch das Pretium an sieben und zwantzig Gülden in einer unzertrennter Summa instehende Leipziger Michaelis Messe zu bezahlen, sowohl den übernommenen jährlichen Erb – Zins auf beniemte 2. Termine, Ostern und Michaelis, ins Amt Beltzig richtig abzustatten, damit Ostern 1703 den Anfang zu machen, und also terminlich unausgesetzt zu continuiren versprochen; Als setzen Sr. Königl. Maj. vor Ihro, Ihro Erben und Nachkommen erb- und unwiedemiflich überlassenen Erb – Gerichte, Bier – Zolls und Städte – Geldes in eine würkliche und geruhige Possess auf künftigste und dermassen ein, daß sie dererselben Exercimng Nutz und Gebrauchs von bevorstehenden Michaelis alsbald, sich als ihres Erb- und Eigenthums zu ihr und der Commun Besten anmassen, und weder durch das Amt, noch durch den Amts – Richter, oder sonst jemanden hierinnen Eintrag leiden, anbey aber gehalten seyn sollen, niemanden wider Recht zu bedrängen, und zu übernehmen, noch an seinem Rechte zu verkürtzen, sondern alle zutragende Fälle, auf vorhergehenden gnugsame Verhör, Erkundigung und Befindung, den Rechten, auch denen Churfürstl. Sachs. Landes – Satzungen, Gerichts- und Process – Ordnungen gemäß, ohne eintzige Affecten, oder Ansehung der Persohn zu bestraffen, vornehmlich aber keine peinliche Fälle, worunter das Leben verwürcket, ohne Sr. Königl. Maj. und Churfurstl. Durchl. Hochlöbl. Landes- Regierung Vorwissen, und nachdrücklichen Befehl Bürgerlich werden lassen, noch in Bürgerlichen Sachen die Straffen höher, als die Verbrechungen an sich selbst beschaffen seyn, setzen, sonsten aber die Erb-Gerichte dergestalt administriren soliden, wie sie es gegen den grossen Gott, wie auch die hohe Landes – Obrigkeit zu verantworten getrauen, jedoch behalten Ihro Königl. Majestät vor sich, Ihro Erben und Nachkommen, Ihro und dem Amte Beltzig zustehende jura, wie auch paratam executionem, sich deren bey unterbliebener Bezahlung des Zinses nothdürffiig zu gebrauchen bevor. Endlich wollen auch Ihro Königl. Majest. diesen Erb- Kauff in allem und jeden Puncten, Inhalt, Conditionen, Reservatis und Clausuln steiff und feste gehalten, und darüber ein und anders nicht vorgenommen wissen, und versprechen hiernechst vor Ihro und Ihro Erben, mehrbemeldetem Rath und ihre Nachkommen bey den Recht und Gerechtigkeiten, Befugnissen und Freyheiten, solcher erblich überlassenen Gerichte, Bier – Zolls und Städte – Geldes würcklich zu schützen, sondern die daben nach Gewehrs – Recht ausser den Erb – Zins und Reservatis gebührend zu vertreten. Treulich sondern Gefehrde. Zu dessen Uhrkund und Versicherung ist solcher von uns vorbewandeten Commissariis durch eigenhändige Unterschrifft und vorgedruckten Petschafften vollzogen, und besagtem Rathe ausgestellt worden. So geschehen und gegeben zu Wittenberg, am 21. Septembr. 1702
(L.S.) George Heinrich von Dürfeldt, (L.S.) Carl Gottlob von Leubnitz,
(L.S.) Alexander Marschall von Bieberstein
1718
76 Brauberechtigte, l Gasthof
1726
Brauordnung der Stadt Belzig vom 18. September 1726 Unterzeichnet von: Amtmann Jeremias Augustus Steche und Bürgermeister Johann Caspar Schönert (Domarchiv1241 Lg.Nr.: 1404 Belzig)
1729
76 Brauer
2000 Faß Bier jährlich gebraut in Belzig wobei 600 Wispel Gerste zur Verwendung kamen
1740
Vom 09. – 11. Januar 1740 war die größte Kälte, dazu ein starker Nordwind. Wein und Bier im Keller sind gefroren, in Belzig sind alle Brunnen bis auf einen eingefroren.
1750
Große Feuersbrunst in Belzig, es brannte der Gasthof „Der Ring“ am Markt ab. Das Feuer breitete sich bis in die Kirchgasse aus.
1800
1729 und 1800 2000 Faß Bier jährlich gebraut.
1802
76 Brauer die insgesamt 2000 Faß Bier brauten, wofür 600 Wispel Gerste benötigt wurden.
1806
75 Brauberechtigte
1811
Bierbrauereien und Hopfenanbau maßgebend in Belzig.
1824
Belzig den Junii 1824
Der Syndizis der Brauerschaft sah sich aus Gründen veranlaßt sich im Zollamt aufzuhalten, zu welchen sich sämtliche Brauberechtigten Bürger selbiger Stadt, an dem heutigen Tage um eine Versteigerung zu veranstalten.
Der hießige Brauberechtigte Bürger und Böttgermeister Friedrich Hannemann hat unter den 8.ten Juni eine Broilische Auflassung eingegeben, um ihn daß am 23. Mai inhibierte Malz wieder zu vergütigen. Es wurde einstimmig beschlossen, daß inhibierte Brau Maltz an den Meistbietenden, in einzelnen Getreide Scheffel zu verkaufen, und mit dem daraus gelosten Gelde, nun den Vorschuß an die Brauerschafts Kasse zuschicken, als Vorschuß dazu zu legen. um den gen.Hannemann für gemachte Forderung zu bezahlen So wurde dafür vorgeschrieben, nun das Malz an den Meistbietenden zu verkaufen. Es erhielt also
1. Jh. Christian Dorno – l Scheffel Gerstenmalz mit l Gulden
2. Gottfried Bencke – l Scheffel Weitzenmalz mit l Gulden 12 Groschen
Am 11.ten Juni wurde das von den gen. Hannemann inhibierte Malz desselbige bei den Syndicus Jh. Wohlhaupt aufbewahrt lag, von den Braumeister Konrad ausgemaßen, das sich jand beim hiesigen Sindiccis W. S.: – daß die ganze Maß war an 2 Scheffel Weitzen Broischaft und 21 Scheffel 13 Maß Gersten Malz Broischaft
(inhibieren: Lat.: Einhalt tun, hemmen, verbieten), Syndizis oder auch Syndizi: der rechtskundige Vertreter einer Körperschaft )
1831
23. Mai in dem zum Schürschen Gasthof („Goldener Stern“) gehörigen Kuhstall brach ein Feuer aus und griff schnell um sich, es brannten in einer Stunde 4 Brauhäuser (Nr. 5 – 8) und 2 Budenhäuser, 3 Scheunen und mehrere Ställe ab. 13 Familien wurden obdachlos.
1834, 1835, 1843
75 brauberechtigte Bürger
1846
Der mittelalterliche Bierzwang wurde aufgehoben. Davor durfte hier kein auswärtiges Bier verkauft werden, nur der Inhaber des Ratskellers durfte nicht hier gebrautes Bier verkaufen.
1849
Bei Verunreinigung des Belziger Baches mußte der Übeltäter l Taler Strafe zahlen.
Bekanntmachung
„Es ist uns zu unserer Kenntnis gekommen, daß der Stadtbach auf ekelhafter Weise verunreinigt wird. Dies Ungebührnis wird hiermit untersagt und haben wir für jeden Kontraventionsfall eine Strafe von einem Taler festgesetzt.“
Belzig, den 23. Mai 1849
Der Magistrat Heinze, Einem, Dorno, Busse, Geier
1850
Bis zum 31. Oktober 1850 wurde der Gasthof „Zum Goldenen Stern“ vom Posthalter und Gasthofbesitzer Carl Friedrich Schür betrieben, danach übernahm sein Stiefsohn Kaufmann C. A. Wohlhaupt den Gasthof ( 01. November 1850 ).
Anzeige im „Belziger Stadt- und Landboten“ vom 26. Oktober 1850
Indem ich mir erlaube die ergebenste Anzeige zu machen, daß ich meinen Gasthof „Zum Goldenen Stern“ meinem Stiefsohn, dem hiesigen Kaufmann C. A. Wohlhaupt, käuflich überlassen habe und daher das Geschäft vom l. November für dessen Rechnung geführt wird, kann ich es mir nicht versagen, meinen Gönnern, Freunden und Bekannten meinen innigsten Dank für das mir in jeglicher Beziehung bisher geschenkte Vertrauen auszusprechen und zugleich Allen, Allen ein herzliches Lebewohl zuzurufen, mir aber gleichzeitig diese Bitte gestatten zu wollen, auch für die Folge mir ein freundliches Andenken nicht zu versagen. Carl Friedrich Schür, Posthalter und Gasthofbesitzer.
1855
Der Gasthof „Zur Grünen Tanne„, in Sandberg, gehörte bis 1855 Gottfried Heinrich danach Herrn Bauer.
1858
Noch 9 Brauereien und 4 Branntweinbrennereien in Betrieb.
Eine der Brennereien betrieb Rittergutsbesitzer Koreuber in Sandberg, die Gebäude der Brennerei befanden sich auf dem Gelände des Meierhofes, jetzt Platz „Am Maierhof“
1875
Der Belziger Stadtbach wurde zugedeckt und nur in gewissen Abständen Klappen zum Schöpfen des Wassers angebracht.
1879
Eröffnung der Bahnhofsgaststätte
1892
Brauereibesitzer Gottlieb Benke erhielt am 03. Oktober 1892 die Ausschankgenehmigung für Branntwein und für den Kleinhandel mit Spiritus.
Anzeige im Zauch – Belziger Kreisblatt von 1892
Belziger Gesundheits – Bährenbräu unter diesen Namen liefert jetzt die Brauerei des Herrn G. Benke, vormals Herrn C. Golze gehörig, außer dem bekannten Braunbier auch ein neues Bier dasselbe besitzt anderen Bieren gegenüber sehr bedeutende Vorzüge: Es berauscht auch bei großem Genuß durchaus nicht, sondern tilgt den durch übermäßigen Alkoholgenuß entstandenen Rausch und so genannten Kater, regt den Appetit an und ist durch große Haltbarkeit, viel natürliche Kohlensäure und seinen Geschmack ein sehr zu empfehlendes Bier. Da dasselbe in einer Temperatur von 10-15 Grad Wärme am besten gedeiht und sehr lange gut und klar bleibt, so dürfte nun auch der Übelstand, der durch häufigen Ausschank von verdorbenen Bier im Sommer bei den Landgastwirten entsteht, durch dieses Bier beseitigt werden. Voraussichtlich muss sich mit solch einem Bier bald auch ein bedeutendes Export-Geschäft entwickeln und da dieses Bier zum großen Teil in Flaschen versandt wird, bieten sich unternehmenden Geschäftsleuten dadurch ein sehr lohnender Geschäftszweig. Von diesem Bier kostet bei Abnahme von 25 Flaschen die Flasche 9 Pfennige. Für Wiederverkäufer l/l Hektoliter 13 Mark, in Flaschen entsprechend billiger, und erhalten Letztere in genannter Brauerei zur Behandlung des Bieres, sowie in jeder geschäftlichen Hinsicht bereitwillig Anleitung und Hilfeleistung.
1898
Hotel „Schwarzer Adler“ Gustav Benke
Hermann Dorno Conditorei und Cafe
Hotel und Restaurant „Zum Schützenhaus“ Franz Hoffmann
Viktoriagarten Fritz Milkert
Hotel „Burg Eisenhardt“ Paul Kirsten
Hotel „ZumGoldenen Stern“ Hans Germershausen
1900
Besitzer von Lokalen
Goldener Stern Gennershausen
Schützenhaus E. Adam ( auch 1903 )
Schwarzer Adler Benke
Ratskeller Milkert
Burg Eisenhardt Kirsten
3 Brauereien bestehen noch, es gibt 20 Schankstätten
Zauch -Belziger – Kreisblatt Anzeige ( 08.08.1900 )
,, Ein ordentliches älteres Mädchen welches mit Vieh Bescheid weiß, wird sofort oder zum 1. Oktober gesucht. A. Heinrich, vorm. Benke, Brauerei“
um 1900
Flasche von Brauereien

Abb. Bierflaschen der Brauereien Bienengräber, Berger, Dorno und Lüdicke
Folgende Brauereien gab es noch:
W. Benke, G. Damelang, W.Bienengräber, Dorno, Pritsche, G. Gallin. K. Wels, Fr. Lüdicke, A. Heinrich, K. Hiob, G. Bergemann. Fritz Wricke, W. Knape, Schröder, Seeger, Schütze, G. O. Straubel, G. Pau, Fritz Pax (Wiesenburg ).
1903
Bau des Saals beim Wirt Fritz Thiele – Grüne Tanne –
Zauch -Belziger – Kreisblatt Anzeigen (22. 07.1903)
„Heute. Mittwoch,frisches Braunbier bei A. Heinrich“
1906
Während des Saalbaus bei Kirsten (Lokal Burg Eisenhardt) streikten die Belziger Bauarbeiter Sie erhielten zu dieser Zeit 32 Pfennig Stundenlohn als Maurer, ein gerade Ausgelernter erhielt 25 Pfennig. Verlangt wurden 5Pfennig Zulage Nach 6 Wochen Streik erfolgte eine Einigung auf eine sofortige Zulage von 3 Pfennig. Über die restlichen 2 Pfennig sollte Anfang des nächsten Jahres verhandelt werden. Die Einweihung des neuen Saal in der Gaststätte Kirsten erfolgte am 06 Dezember 1906.
1927
Gaststätten und Ausschanke
1. Hotel Burg Eisenhardt Brandenburger Strasse 22
2. Hotel „Zum Goldenen Stern“ Große Wiesenburger Strasse 6 Inhaber: Hans Germershausen (existierte bis 1949)
3. Gastwirtschaft Karl Ammedick Bahnhofstrasse 7 (20. April 1906 Firma Eduard Klimheit, Inhaber Viktor Ammedick in Sandberg ins Handelsregister eingetragen)
4. Gastwirtschaft Karl Ehrensack Gliener Strasse l ( Goldener Löwe )
5. Gastwirtschaft Emil Knorr Sandberger Strasse 18
6. Gastwirtschaft Karl Benisch Sandberger Strasse 14
7. Gastwirtschaft Kaufmann Otto Pfennigsdorf Sandberger Strasse 8
8. Gastwirtschaft Wilhelm Benke Brandenburger Strasse 55
9. Gastwirtschaft W. J. Bienengräber Sandberger Strasse 11
10. Gastwirtschaft Hoffmann Niemegker Strasse 8
11. Gastwirtschaft Wilhelm Bräkow Lübnitzer Strasse 38
12. Gastwirtschaft Anton Jäger Brandenburger Strasse 48
13. Gastwirtschaft Otto Milkert Große Wiesenburger Strasse 13
14. Zum Alten Ratskeller Große Wiesenburger Strasse 6
15. Gastwirtschaft Viktoriagarten Inhaber Willi Daniel Niemegker Strasse
16. Konditorei Hermann Dorno Sandberger Strasse 15
17. Konditorei Otto Güttler Kleine Wiesenburger Strasse 26
18. Gastwirtschaft Paul Leben Kleine Wiesenburger Strasse 24
19. Gastwirtschaft „Zur Gerichtslaube“ Inhaber Wilhelm Westhoff Wittenberger Strasse l
20. Gastwirtschaft Emil Richter Brandenburger Strasse 50 Zur Weintraube
21. Gastwirtschaft Künnemann
22. Gastwirtschaft Fritz Thiele Bahnhofstrasse 3 Grüne Tanne
23. Schützenhaus Inhaber Trittel
Von etwa 1878 bis 1952 befand sich im alten Hospital in der Wittenberger Strasse die Gaststätte „Zur Gerichtslaube“, welches zuerst Fleischermeister Knorr besaß. Kurz vor dem ersten Weltkrieg erwarb die Familie Westhoff das Anwesen und führte das Lokal bis 1952.
1930
Besitzer Ratskeller Robert Bastian
1943
der Viktoriagarten wird Reservelazarett
1945
Der Viktoriagarten wurde umbenannt in Volkshaus und das Schützenhaus in Lindenhof
1950
Das Kino befand sich im Gewerkschaftshaus, ehemals Kirsten (Gaststäte „Burg Eisenhardt)
1951
In der Gaststätte Hackert wurde ein Musteraufklärungslokal eröffnet Inhalt der Aufklärung: „Aufgaben der Nationalen Front im Kampf um Frieden“
Der Besitzer der Gastwirtschaft „Burg Eisenhardt“ verlässt Belzig.
1953
5 Gaststätten wurden durch den HO -Kreisbetrieb übernommen.
1967
Juli – August Renovierung der HOG „Burg Eisenhardt“, Außenputz, Innen Fußbodenerneuerung und malermässige Instandsetzung.
1970
Anfang des Jahres wurde mit der Rekonstruktion der HOG „Stadtmitte“ begonnen, September 1971 Einweihung des renovierten Hotels.
1972
Beginn der Rekonstruktionsmaßnahmen am Fläminggarten, die Baumaßnahmen erfolgten Etappenweise, Neueröffnung am 07.10.1977.
1975
Der Konsum übernimmt die Gaststätte „Zur Weintraube“ von Paul Richter. Umgestaltung der HOG „Goldener Löwe“ welche später mit dem Namen ..Märkische Bierstube“ wiedereröffnet wurde.
1977
HO hat 16 Gaststätten im Kreis
1980
9 Gaststätten, davon 3 privat.
1982
HO – Kreisbetrieb hat 14 Gaststätten
1983
Oktober 1983 Renovierung des Gastraumes der HOG „Burg Eisenhardt“
1984
Anfang des Jahres Renovierung der HOG „Stadtmitte“, Neueröffnung 30. März 8.00 Uhr
1987
Das Jagdzimmer in der HOG ..Burg Eisenhardt“ wurde bei der Renovierung des Lokals eingerichtet, im Fläminggarten wird im Zeitraum vom Februar bis Mai die Bar umgestaltet
1988
HO hat 15 Gaststätten im Kreis
1990
Die Gaststätte „Zur Weintraube“ bestand bis 1990, am 01. September eröffnet Siegrid Hey darin einen Blumenladen
1992
28. August eröffnet Klaus Hartmann das Burgcafe auf der Burg Eisenhardt
1995
Eröffnet das Bistro „Belzebub“ in der Wiesenburger Straße 16, im März 2000 Aufgabe des Geschäfts. Jetzt befindet sich hier ein griechisches Restaurant.
1996
Eröffnung des Hotel und Restaurants „Belizi“ in der Kurparksiedlung.
1997
07. Januar – 12. April Um- und Ausbau der Gaststätte und des Hotels „Burg Eisenhardt“ (Besitzerin: Astrid Lehmann)
1998
7. September Eröffnung der Cafeterria im Belziger Technologie- und Gründerzentrum.
Gaststätten und Restaurants
Gasthof Goldene Anker (Jetzt Hotel Burg Eisenhardt)